A | Sektion A — Täglicher Lebensbedarf | |||
Gesundheitswesen; Lebensrettung; Vergnügungen | ||||
A61 | Medizin oder Tiermedizin; Hygiene | |||
A61J | Behälter, besonders ausgebildet für medizinische oder pharmazeutische Zwecke; Vorrichtungen oder Verfahren, besonders ausgebildet, um pharmazeutische Erzeugnisse in bestimmte äußere oder zur Verabreichung geeignete Formen zu bringen; Vorrichtungen zur oralen Verabreichung von Nahrungsmitteln oder Arzneimitteln; Schnuller für Säuglinge; Spucknäpfe oder Spuckflaschen | |||
A61J 1/00 | Behälter, besonders ausgebildet für medizinische oder pharmazeutische Zwecke (Kapseln oder dgl. zur oralen Verabreichung A61J 3/07; besonders ausgebildet für chirurgische oder diagnostische Geräte oder Instrumente A61B 50/30; Behälter für radioaktive Stoffe G21F 5/00) [1, 4, 5, 2006.01, 2023.01] | |||
A61J 1/14 |
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