| A61F 2/00 | Filter in Blutgefäße implantierbar; Prothesen, d.h. künstliche Teile für den Ersatz von Körperteilen; Vorrichtungen zu deren Anbringung am Körper; Vorrichtungen, die die Durchgängigkeit in rohrförmigen Körperteilen schaffen oder deren Zusammenfallen verhindern, z.B. Gefäßstützen (zu kosmetischen Zwecken, siehe die entsprechenden Unterklassen, z.B. Perücken oder Haarteile, A41G 3/00, A41G 5/00, künstliche Nägel A45D 31/00; Zahnprothesen A61C 13/00; Materialien für Prothesen A61L 27/00; künstliche Nieren A61M 1/14; künstliche Herzen A61M 60/00) [4, 6, 2006.01] |
| A61F 2/04 | . . | Hohle oder röhrenförmige Teile von Organen, z.B. Blasen, Luftröhren, Bronchien oder Gallengänge (A61F 2/18, A61F 2/20 haben Vorrang; andere Vorrichtungen als mit Gewebe überzogene Gefäßstützen, die die Durchgängigkeit in rohrförmigen Körperteilen schaffen oder deren Zusammenfallen verhindern, z. B. Gefäßstützen A61F 2/82; Instrumente, besonders ausgebildet für das Einführen oder Entfernen von Gefäßstützen oder mit Gewebe überzogenen Gefäßstützen A61F 2/95) [4, 2006.01, 2013.01] |
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