| A61B 5/00 | Messen zu diagnostischen Zwecken (Strahlendiagnose A61B 6/00; Diagnose mit Hilfe von Ultraschall-, Schall- oder Infraschallwellen A61B 8/00); Identifizieren von Personen [1, 2006.01] |
| A61B 5/02 | . | Messen des Pulses, des Herzschlages, des Blutdruckes oder der Blutströmung; kombiniertes Bestimmen von Puls, Herzschlag und Blutdruck; Auswerten des Zustandes der Herzgefäße, soweit nicht anderweitig vorgesehen, z.B. Anwenden von Kombinationen technischer Verfahren, die in dieser Gruppe vorgesehen sind, mit Elektrokardiografie; Herzkatheter für Blutdruckmessung [1, 5, 2006.01] |
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