A
Sektion A — Täglicher Lebensbedarf
A45
Hand- oder Reisegeräte
A45C
Geldbehälter
;
Gepäck
;
von Hand getragene Taschen
Anmerkung:
In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
"Gepäck" bedeutet Behälter für persönliches Reisezubehör, z.B. Reisetaschen, Handkoffer, Schrankkoffer.
Sachverzeichnis der Unterklasse
GELDBEHÄLTER
A45C 1/00
,
A45C 15/00
GEPÄCK ODER VON HAND GETRAGENE TASCHEN
A45C 3/00
,
A45C 5/00
,
A45C 7/00
,
A45C 9/00
,
A45C 15/00
BESONDERE ANWENDUNGEN
A45C 11/00
EINZELHEITEN ODER ZUBEHÖR
A45C 13/00
A45C 13/00
Einzelheiten
;
Zubehör
[1, 2006.01]
A45C 13/18
.
Vorrichtungen zum Verhindern des Diebstahls oder Verlorengehens von Gepäck oder Taschen
[1, 2006.01]
A45C 13/22
. .
Abnehmbare Griffe
;
in das Gepäck versenkbare Griffe
(getrennte Griffe zum Tragen von Gegenständen
A45F 5/10
)
[1, 2006.01]