| A | Sektion A — Täglicher Lebensbedarf |
| A24 | Tabak; Zigarren; Zigaretten; Geräte zum simulierten Rauchen; Utensilien für Raucher |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse werden die folgenden Begriffe mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
- “Geräte zum simulierten Rauchen” umfasst Geräte, mit welchen das Rauchen simuliert wird ohne Tabak zu verbrennen, z.B. sogenannte elektronische Zigaretten;
- “Zigarette” bedeutet:
- Eine kleine Hülse aus einer Umhüllung, welche Tabak oder Tabakersatzstoff enthält, welcher zum Rauchen direkt angezündet wird und beim Rauchen verbrennt;
- Im weiteren Sinn beinhaltet dies auch eine kleine Hülse aus einer Umhüllung mit Tabak oder Tabakersatzstoff, welcher in Verbindung mit einer Wärmequelle gebracht wird, entweder bei der Herstellung der Zigarette oder durch das Einlegen in ein Gerät mit einer Wärmequelle, wodurch der Tabak oder Tabakersatzstoff erhitzt wird, ohne zu verbrennen. In diesem weiteren Sinn wird das Wort Strang oft anstelle von Zigarette verwendet.
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| A24B | Herstellung oder Aufbereitung von Rauchtabak oder Kautabak; Tabak; Schnupftabak |
| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| A24C | Maschinen für die Herstellung von Zigarren oder Zigaretten |
| A24D | Zigarren; Zigaretten; Tabakrauchfilter; Mundstücke für Zigarren oder Zigaretten; Herstellung von Tabakrauchfiltern oder Mundstücken |
| A24F | Utensilien für Raucher; Zündholzschachteln; Geräte zum simulierten Rauchen (Inhalationsvorrichtungen für medizinische Zwecke in Zigarren-, Zigaretten- oder Pfeifenform A61M 15/06) |
| | Sachverzeichnis der Unterklasse |