A | Sektion A — Täglicher Lebensbedarf | |||
![]() | A23 | Lebensmittel; ihre Behandlung, soweit nicht in anderen Klassen vorgesehen | ||
![]() ![]() | A23P | Formen oder Bearbeiten von Lebensmitteln, soweit nicht vollständig von einer einzelnen anderen Unterklasse umfasst | ||
![]() ![]() | A23P 30/00 | Formen oder Bearbeiten von Lebensmitteln gekennzeichnet durch das Verfahren oder die Vorrichtung (A23P 10/00, A23P 20/00 haben Vorrang) [2016.01] | ||
![]() ![]() ![]() | A23P 30/40 |
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