A | Sektion A — Täglicher Lebensbedarf | |||
A23 | Lebensmittel; ihre Behandlung, soweit nicht in anderen Klassen vorgesehen | |||
A23P | Formen oder Bearbeiten von Lebensmitteln, soweit nicht vollständig von einer einzelnen anderen Unterklasse umfasst | |||
A23P 30/00 | Formen oder Bearbeiten von Lebensmitteln gekennzeichnet durch das Verfahren oder die Vorrichtung (A23P 10/00, A23P 20/00 haben Vorrang) [2016.01] | |||
A23P 30/30 |
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A23P 30/32 |
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