| A | Sektion A — Täglicher Lebensbedarf |
| A23 | Lebensmittel; ihre Behandlung, soweit nicht in anderen Klassen vorgesehen |
| | Anmerkung:- Folgende Stellen sind zu beachten:
C08B | Polysaccharide, deren Derivate | C11 | tierische oder pflanzliche Öle, Fette, fettartige Stoffe oder Wachse | C12 | Biochemie, Bier, Spirituosen, Wein, Essig | C13 | Zuckerindustrie. |
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| A23P | Formen oder Bearbeiten von Lebensmitteln, soweit nicht vollständig von einer einzelnen anderen Unterklasse umfasst |
| | Anmerkung:- Es sind die Unterklassen A01J, A21C, A22C, A47J, B02C zusätzlich zu anderen Unterklassen von A23, betreffend das Formen oder Bearbeiten von Lebensmitteln, zu beachten.
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