| A | Sektion A — Täglicher Lebensbedarf |
| A23 | Lebensmittel; ihre Behandlung, soweit nicht in anderen Klassen vorgesehen |
| | Anmerkung:- Folgende Stellen sind zu beachten:
C08B | Polysaccharide, deren Derivate | C11 | tierische oder pflanzliche Öle, Fette, fettartige Stoffe oder Wachse | C12 | Biochemie, Bier, Spirituosen, Wein, Essig | C13 | Zuckerindustrie. |
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| A23G | Kakao; Kakaoerzeugnisse, z.B. Schokolade; Ersatzstoffe für Kakao oder Kakaoerzeugnisse; Konfekt; Kaugummi; Speiseeis; deren Herstellung [1, 2006.01] |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Speiseeis" umfasst alle essbaren gefrorenen oder durch Kühlung eingedickten Substanzen halbflüssiger oder pastöser Konsistenz, z.B. Softeis.
- Sachverhalte, die in dieser Unterklasse nicht vollständig in eine einzelne Hauptgruppe klassifiziert werden können, sind in jede zutreffende Hauptgruppe zu klassifizieren
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