| A | Sektion A — Täglicher Lebensbedarf |
| A23 | Lebensmittel; ihre Behandlung, soweit nicht in anderen Klassen vorgesehen |
| | Anmerkung:- Folgende Stellen sind zu beachten:
C08B | Polysaccharide, deren Derivate | C11 | tierische oder pflanzliche Öle, Fette, fettartige Stoffe oder Wachse | C12 | Biochemie, Bier, Spirituosen, Wein, Essig | C13 | Zuckerindustrie. |
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| A23C | Molkereierzeugnisse, z.B. Milch, Butter oder Käse; Milchersatz- oder Käseersatzstoffe; deren Herstellung (Gewinnen von Eiweißstoffen für Lebensmittel A23J 1/00) |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst:
- die chemischen Gesichtspunkte der Herstellung von Molkereierzeugnissen;
- die hierfür erforderlichen Geräte, z.B. zum Konzentrieren, Eindampfen, Trocknen, Konservieren oder Sterilisieren, soweit solche Vorrichtungen nicht ausdrücklich anderweitig vorgesehen sind, wie z.B. in A01J zum Behandeln von Milch oder Sahne bei der Herstellung von Butter oder Käse.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| A23C 11/00 | Milchersatzstoffe, z.B. Kaffeeweißer (Käseersatzstoffe A23C 20/00; Butterersatzstoffe A23D) [1, 2006.01] |
| A23C 11/02 | . | enthaltend zumindest einen milchfremden Bestandteil als Träger des Fett- oder Eiweißgehalts (Zusatz von milchfremdem Fett oder Eiweiß beim Herstellen von Käsebruch A23C 19/055; Molke oder Molkezubereitungen, welche milchfremde Bestandteile als Träger des Fettgehalts oder Eiweißgehalts enthalten A23C 21/04) [3, 2006.01] |
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| A23C 11/04 | . . | enthaltend milchfremdes Fett, aber kein milchfremdes Eiweiß (A23C 11/08 , A23C 11/10 haben Vorrang) [3, 2006.01] |
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