| A | Sektion A — Täglicher Lebensbedarf |
| A23 | Lebensmittel; ihre Behandlung, soweit nicht in anderen Klassen vorgesehen |
| | Anmerkung:- Folgende Stellen sind zu beachten:
C08B | Polysaccharide, deren Derivate | C11 | tierische oder pflanzliche Öle, Fette, fettartige Stoffe oder Wachse | C12 | Biochemie, Bier, Spirituosen, Wein, Essig | C13 | Zuckerindustrie. |
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| A23C | Molkereierzeugnisse, z.B. Milch, Butter oder Käse; Milchersatz- oder Käseersatzstoffe; deren Herstellung (Gewinnen von Eiweißstoffen für Lebensmittel A23J 1/00) |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst:
- die chemischen Gesichtspunkte der Herstellung von Molkereierzeugnissen;
- die hierfür erforderlichen Geräte, z.B. zum Konzentrieren, Eindampfen, Trocknen, Konservieren oder Sterilisieren, soweit solche Vorrichtungen nicht ausdrücklich anderweitig vorgesehen sind, wie z.B. in A01J zum Behandeln von Milch oder Sahne bei der Herstellung von Butter oder Käse.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |