| A01N | Konservieren von Körpern von Menschen, Tieren, Pflanzen oder deren Teilen (Konservieren von Lebensmitteln A23); Biozide, z.B. als Desinfektionsmittel, als Pestizide oder als Herbizide (Zubereitungen für medizinische, zahnmedizinische oder körperpflegende Zwecke, die unerwünschte Organismen abtöten, das Wachstum oder die Vermehrung verhindern A61K); Mittel zum Vertreiben oder Anlocken von Schädlingen; Mittel zum Beeinflussen des Pflanzenwachstums |
| A01N 47/00 | Biozide, Mittel zum Vertreiben oder Anlocken von Schädlingen oder Mittel zum Beeinflussen des Pflanzenwachstums, die organische Verbindungen mit einem Kohlenstoffatom enthalten, das nicht Glied eines Ringes ist und keine Bindung zu einem Kohlenstoff- oder Wasserstoffatom aufweist, z.B. Derivate der Kohlensäure (Kohlenstoff-Tetrahalogenide A01N 29/02) [3, 2006.01] |