| A01N | Konservieren von Körpern von Menschen, Tieren, Pflanzen oder deren Teilen (Konservieren von Lebensmitteln A23); Biozide, z.B. als Desinfektionsmittel, als Pestizide oder als Herbizide (Zubereitungen für medizinische, zahnmedizinische oder körperpflegende Zwecke, die unerwünschte Organismen abtöten, das Wachstum oder die Vermehrung verhindern A61K); Mittel zum Vertreiben oder Anlocken von Schädlingen; Mittel zum Beeinflussen des Pflanzenwachstums |
| A01N 45/00 | Biozide, Mittel zum Vertreiben oder Anlocken von Schädlingen oder Mittel zum Beeinflussen des Pflanzenwachstums, die Verbindungen enthalten, die drei oder mehr miteinander kondensierte carbocyclische Ringe aufweisen, von denen mindestens ein Ring kein sechsgliedriger Ring ist (halogenierte Kohlenwasserstoffe A01N 29/08; kondensiert mit heterocyclischen Ringen A01N 43/00) [3, 2006.01] |