ASektion A — Täglicher Lebensbedarf
Landwirtschaft
Hierarchische Anzeige ausschalten: A01Link zur Definition für IPC-Symbol: A01A01Landwirtschaft; Forstwirtschaft; Tierzucht; Jagen; Fallenstellen; Fischfang
Hierarchische Anzeige ausschalten: A01NLink zur Definition für IPC-Symbol: A01NA01NKonservieren von Körpern von Menschen, Tieren, Pflanzen oder deren Teilen (Konservieren von Lebensmitteln A23); Biozide, z.B. als Desinfektionsmittel, als Pestizide oder als Herbizide (Zubereitungen für medizinische, zahnmedizinische oder körperpflegende Zwecke, die unerwünschte Organismen abtöten, das Wachstum oder die Vermehrung verhindern A61K); Mittel zum Vertreiben oder Anlocken von Schädlingen; Mittel zum Beeinflussen des Pflanzenwachstums
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst:
    • Zusammensetzungen, physikalische Formen sowie Anwendungsmethoden von besonderen Stoffen oder die Verwendung einzelner Verbindungen oder Zusammensetzungen;
    • chemische Sterilisierungsmittel für die Sterilisierung von Wirbellosen, z.B. Insekten, wobei Sterilisierungsmittel für andere Zwecke von Unterklasse A61K abgedeckt sind.
  2. Diese Unterklasse umfasst nicht Stoffe, die das Wachstum der Pflanze lediglich durch Zuführen von Nährstoffen beeinflussen, d.h. die üblicherweise zum Wachstum benötigte Pflanzennahrung oder Stoffe, die benutzt werden, um Mineralmangel in Pflanzen zu verhindern oder zu beheben, z.B. Zuführung von Eisen- Chelaten, um Eisen- Chlorose zu beheben, die von Klasse C05 umfasst sind.
  3. In dieser Unterklasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Mittel zum Beeinflussen des Pflanzenwachstums" sind jene Stoffe, die die Pflanze durch eine chemische Änderung des Pflanzenstoffwechsels verändern, wie Auxine.
  4. Biozide Wirkung, Schädlinge vertreibende, Schädlinge anlockende oder Pflanzenwachstum regulierende Wirkung von Verbindungen oder Mittel wird außerdem in die Unterklasse A01P klassifiziert.
Sachverzeichnis der Unterklasse
KONSERVIEREN VON KÖRPERN VON MENSCHEN ODER TIEREN, ODER VON PFLANZENA01N 1/00; A01N 3/00
BIOZIDE, MITTEL ZUM VERTREIBEN ODER ANLOCKEN VON SCHÄDLINGEN, MITTEL ZUM BEEINFLUSSEN DES PFLANZENWACHSTUMS
physikalische Form oder AnwendungsmethodeA01N 25/00
mit organischen VerbindungenA01N 27/00-A01N 57/00, A01N 61/00
mit anorganischen VerbindungenA01N 59/00
mit Mikroorganismen, Enzymen, tierischen oder pflanzlichen ExtraktenA01N 63/00, A01N 65/00
Biozide; Mittel zum Vertreiben oder Anlocken von Schädlingen; Mittel zum Beeinflussen des Pflanzenwachstums [3]
Anmerkung:
  1. Es sind die dem Titel der Sektion C folgenden Begriffsbestimmungen der Gruppen chemischer Elemente zu beachten.
  2. In den Gruppen A01N 27/00-A01N 65/00 wird für aktive Bestandteile, sofern nichts Gegenteiliges angegeben ist, in jeder hierarchischen Ebene die Letzte-Stelle-Vorrangregel angewendet, d.h. in die letzte zutreffende Stelle klassifiziert.
  3. Eine Zusammensetzung, d.h. eine Mischung von zwei oder mehr aktiven Bestandteilen, wird in die letzte der Gruppen A01N 27/00-A01N 65/00 klassifiziert, die für mindestens einen dieser aktiven Bestandteile zutrifft.
  4. Jeder Teil einer Zusammensetzung, der nicht durch die Klassifizierung gemäß Anmerkung (3) erfasst wird, aber der selbst als neu und nicht naheliegend angesehen wird, muss auch in die letzte geeignete Stelle in den Gruppen A01N 27/00-A01N 65/00 klassifiziert werden. Dieser Teil kann entweder ein einzelner Bestandteil oder eine Zusammensetzung an sich sein.
  5. Jeder Teil einer Zusammensetzung, der nicht durch die Klassifizierung gemäß Anmerkung (3) oder (4) erfasst wird, aber als wesentliche Information für eine Recherche von Interesse ist, kann auch in die letzte geeignete Stelle in den Gruppen A01N 27/00-A01N 65/00 klassifiziert werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es bei einer Recherche wichtig ist, die Suche von Zusammensetzungen mittels einer Kombination von Klassifikationssymbolen zu ermöglichen. Eine derartige nicht zwingend erforderliche Klassifizierung sollte als "Zusätzliche Information" angegeben werden.
  6. Wo eine Verbindung in tautomeren Formen beschrieben ist, wird sie so klassifiziert, als ob sie in der Form vorliegt, die im System an letzter Stelle vorgesehen ist.
  7. Verbindungen, die infolge wahlweise definierter Teile ihrer Formeln von verschiedenen Hauptgruppen umfasst werden, werden in jede der zuständigen Hauptgruppen klassifiziert.
  8. Aus zwei oder mehr organischen Verbindungen gebildete Salze werden klassifiziert wie die Verbindung, die das wichtigste Ion bildet, und es wird auch wie die Verbindung klassifiziert, die das andere Ion bildet.
  9. Salze oder Metallchelate einer organischen Verbindung werden wie diese Verbindung klassifiziert.
  10. In dieser Unterklasse wird ein Lebensmittel nicht als aktiver Bestandteil betrachtet.
  11. Verschiedene Stoffe, die nacheinander zu verschiedenen Zeiten angewendet werden, werden als eine Mischung aller verwendeten Stoffe betrachtet.
  12. Synergistische Zusammensetzungen werden klassifiziert, als ob jeder Synergist ein aktiver Bestandteil wäre.
  13. In den Gruppen A01N 25/00-A01N 65/00 bedeutet das Symbol X Stickstoff, Sauerstoff, Schwefel oder ein Halogen; Y bedeutet Stickstoff, Sauerstoff oder Schwefel. Eine punktierte Linie zwischen Atomen bedeutet eine wahlweise Bindung, z.B. zeigt ... eine oder zwei Einfachbindungen oder eine Doppelbindung an.
Hierarchische Anzeige ausschalten: A01N 25/00Link zur Definition für IPC-Symbol: A01N 25/00Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: A01N 25/00A01N 25/00Biozide, Mittel zum Vertreiben oder Anlocken von Schädlingen oder Mittel zum Beeinflussen des Pflanzenwachstums, gekennzeichnet durch ihre Form, durch ihre inaktiven Bestandteile oder durch ihre Anwendungsmethoden; Substanzen zur Verringerung der schädlichen Wirkung der aktiven Bestandteile auf andere Organismen als Schädlinge [3, 2006.01]
Hierarchische Anzeige ausschalten: A01N 25/26Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: A01N 25/26A01N 25/26
in Form von Teilchen, die mit Überzügen versehen sind [3, 2006.01]