H04B 15/00
Unterdrücken oder Begrenzen von Rauschen oder Störungen
Definition
Diese Gruppe umfasst:
Reduktion oder Eliminierung unerwünschter Störungen bei der Informationsübertragung.
Wichtige Querverweise für die Klassifizierung in dieser Gruppe
Diese Gruppe umfasst nicht:
Mit dem Empfänger vereinigte Einrichtungen zum Begrenzen oder Unterdrücken von Störungen oder von Rauschen
| H04B 1/10 |
Informative Querverweise
Folgende Stellen, die für eine Recherche interessant sein könnten, sollten beachtet werden:Bauliche Vereinigung mit Mess- oder Schutzvorrichtungen oder mit elektrischen Bauteilen mit einer Rundfunkentstörvorrichtung
| H02K 11/00 |
Abschirmen von Geräten oder Schaltelementen gegen elektrische oder magnetische Felder
| H05K 9/00 |