H04B 10/85

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Sachverhalt, der sich auf den Schutz vor unberechtigtem Zugriff bezieht, z.B. Abhörschutz. In Bezug auf Abhörschutz wird angemerkt, dass es unerheblich ist, ob das vor Lauschangriffen zu schützende Signal verschlüsselt ist oder nicht.