Kontrolle oder Registrierung von Gegenständen, Personen oder anderen Lebewesen beim Zugang zu oder Austritt aus begrenzten Bereichen oder Fahrzeugen.
Die Kontrolle des Zugriffs auf Datenverarbeitungsgeräte wird nicht durch die Gruppe G07C 9/00, sondern durch die Gruppe G06F 21/00 abgedeckt.
Systeme zum Verhindern von unbefugter Inbetriebnahme oder Diebstahl von Fahrzeugen | B60R 25/00 |
Elektrische Permutationsschlösser | E05B 49/00 |
Drehkreuze ohne Registriermitteln | E06B 11/08 |
Datenerfassung und Datenregistrierung | G06F 17/40 |
Datenverarbeitung für die Behandlung natürlicher Sprachdaten | G06F 40/00 |
Anordnungen zum Abtasten oder Lesen von Aufzeichnungsträgern | G06K 7/00 |
Anordnungen zum Lesen oder Erkennen gedruckter oder geschriebener Zeichen oder zum Erkennen von Mustern, z.B. Fingerabdrücken | G06K 9/00 |
Aufzeichnungsträger für Maschinen, bei denen mindestens ein Teil zur Aufnahme von digitalen Markierungen bestimmt ist | G06K 19/00 |
Anordnungen zum Erkennen oder Verstehen von Bildern [Image Recognition, Image Understanding] oder Videos [Video Recognition, Video Understanding] | G06V 10/00 |
Erkennung von biometrischen Mustern, sowie Mustern mit Bezug zu Menschen oder Tieren in Bild- oder Videodaten | G06V 40/00 |
Vorrichtung, die durch kodierte Identitäts- oder Kreditkarten betätigt wird, um Verkauf, Vermietung oder Geldausgabe freizugeben oder zu betätigen | G07F 7/08 |
Zugang zu Einrichtungen oder Dienstleistungen mittels Münzen oder Wertmarken | G07F 17/00 |
Durch kodierte Karten betätigte Einrichtungen zur Ausgabe oder Entgegennahme von Geld und zur Buchung solcher Transaktionen auf bestehende Konten, z.B. Geldautomaten | G07F 19/00 |
Ausweis | Ein Dokument oder Datenträger, wie z. B. Tickets, Marken, Schlüsselanhänger, Smartphones, Mikrochips, Karten, elektronische Schlüssel, Mobiltelefone oder USB-Sticks. |