G06F 1/00

Einzelheiten von Einrichtungen der Datenverarbeitung, soweit diese nicht von den Gruppen G06F 3/00 bis G06F 13/00 und G06F 21/00 umfasst sind

Definition

Diese Gruppe umfasst:

Einzelheiten, die nicht von den Gruppen G06F 3/00 bis G06F 13/00 und G06F 21/00 umfasst werden.

Wichtige Querverweise für die Klassifizierung in dieser Gruppe

Diese Gruppe umfasst nicht:
Architekturen von Universalrechnern mit gespeichertem Programm
G06F 15/76

Spezielle Klassifizierungsregeln

Um eine Datenverarbeitungsanlage , die eine Tabelle verwendet, in Gruppe G06F 1/03 zu klassifizieren, muss die Tabelle Funktionswerte der gewünschten oder einer dazwischen liegenden Funktion enthalten und nicht bloß Koeffizienten.