G01Q 30/18

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Mittel zur Vermeidung einer Störung der Rastersondenmikroskopie (SPM) durch eine Bedingung außerhalb des Rastersondenmikroskops, z. B. Vibration, Temperatur oder Druck.

Das Rastersondenmikroskop ist als Ganzes gegen widrige Bedingungen geschützt; beispielsweise mit einem speziellen Gehäuse oder Vorrichtung für das Unterdrücken externer Vibrationen, um die Stabilität des Mikroskops zu gewährleisten, oder einer Abschirmung zum Schutz gegen elektromagnetische Felder.

Querverweise

Informative Querverweise

Mittel zum Einstellen der Umgebungsbedingung für die Probenkammer
G01Q 30/08
Innerhalb der Sonde eingebaute Mittel zum Einstellen/Fehlerkompensation
G01Q 70/04