Untersuchen
nicht-biologischer
Stoffe
durch:
Untersuchen
der Eigenschaften von
Stoffen, die besonders für die Verwendung in Verfahren der Unterklasse
B23K
ausgebildet sind (ausgebildet Löten oder Entlöten; Schweißen, Beschichten oder Plattieren durch Löten oder Schweißen; Schneiden durch örtliches Zuführen von Hitze, z.B. Brennschneiden; Arbeiten mit Laserstrahlen), wird in der Gruppe
G01N 31/12
klassifiziert (
Untersuchen
durch Verbrennung). (siehe Anmerkung 3 nach dem Titel von
G01N.)
Prüfen der Wirksamkeit oder Vollständigkeit der Sterilisation ohne die Verwendung von Enzymen oder Mikroorganismen (unter Verwendung von Enzymen oder Mikroorganismen
C12M,
C12Q)
| A61L 2/28 |
Vorrichtungen für Enzymologie oder Mikrobiologie
| C12M |
Probennahme; Probenvorbereitung
| G01N 1/00 |
Systeme, in welchen
Stoffe
einer chemischen Reaktion unterzogen werden, deren Fortschreiten oder Ergebnis optisch untersucht wird
| G01N 21/75-G01N 21/83 |
Untersuchen
oder Analysieren von biologischen
Stoffen
durch chemische Analyse
| G01N 33/50 |
automatisches Analysieren; Handhaben der
Stoffe
dafür
| G01N 35/00 |
Mess- oder Untersuchungsverfahren
unter Einbeziehung
von Enzymen oder Mikroorganismen
| C12Q 1/00 |
kombinatorische Chemie; Bibliotheken, z.B. chemische Bibliotheken
| C40B |
Wenn das Beobachten des Fortschreitens von Reaktionen, wie es durch die Gruppen
G01N 31/02
bis
G01N 31/22
abgedeckt wird, mittels Verfahren von großer Bedeutung ist, wie sie die Gruppen
G01N 3/00
bis
G01N 29/00
umfassen, wird es in der Gruppe klassifiziert, die das Verfahren abdeckt.