Der Geltungsbereich der Unterklasse
G01N
ist so umfangreich, dass eine genaue Beschreibung des Themenbereiches an diesem Ort nur auf der Ebene der Hauptgruppen korrekt möglich ist, z.B.
G01N 21/00.
Regelungen, die allgemeiner gelten (z.B. Regelungen die mehr als eine Hauptgruppe betreffen) werden in den folgenden Abschnitten erstellt.
Der Nutzer wird ferner auf die nachfolgenden Definitionen der einzelnen Hauptgruppen von
G01N
verwiesen. Die folgende Aufstellung soll zur Unterstützung dienen.
Mechanische Festigkeit
| siehe IPC-Definition der Gruppe G01N 3/00 |
Dichte, spezifisches Gewicht
| siehe IPC-Definition der Gruppe G01N 9/00 |
Fließeigenschaften,
Viskosität,
Plastizität | siehe IPC-Definition der Gruppe G01N 11/00 |
Oberflächen-, Grenz- oder Diffusionseffekte
| siehe IPC-Definition der Gruppe G01N 13/00 |
Kenngrößen von Teilchen und
porösen Stoffen | siehe IPC-Definition der Gruppe G01N 15/00 |
Widerstandsfähigkeit gegen Wettereinflüsse, Korrosion oder Licht
| siehe IPC-Definition der Gruppe G01N 17/00 |
Reibung, Haftkraft
| siehe IPC-Definition der Gruppe G01N 19/00 |
Mechanische Beanspruchung
| siehe IPC-Definition der Gruppe G01N 3/00 |
Wägen
| siehe IPC-Definition der Gruppe G01N 5/00 |
Druck- oder Volumenmessung von Gasen
| siehe IPC-Definition der Gruppe G01N 7/00 |
Rastersondenmikroskopische Methoden
| siehe IPC-Definition der Gruppe G01N 13/00 |
mechanisch
| siehe IPC-Definition der Gruppe G01N 19/00 |
optisch
| siehe IPC-Definition der Gruppe G01N 21/00 |
Mikrowellen
| siehe IPC-Definition der Gruppe G01N 22/00 |
andere Wellen oder Teilchenstrahlung
| siehe IPC-Definition der Gruppe G01N 23/00 |
magnetische Resonanz, Spineffekte
| siehe IPC-Definition der Gruppe G01N 24/00 |
thermisch
| siehe IPC-Definition der Gruppe G01N 25/00 |
elektrisch, elektrochemisch, magnetisch
| siehe IPC-Definition der Gruppe G01N 27/00 |
akustisch
| siehe IPC-Definition der Gruppe G01N 29/00 |
Trennen in Komponenten
| siehe IPC-Definition der Gruppe G01N 30/00 |
Chemische Methoden für nicht-biologische
Stoffe | siehe IPC-Definition der Gruppe G01N 31/00 |
Chemische Methoden für biologische
Stoffe | siehe IPC-Definition der Gruppe G01N 33/50 |
Immunologisches Testen
| siehe IPC-Definition der Gruppe G01N 33/50 |
Andere spezifische Methoden
| siehe IPC-Definition der Gruppe G01N 33/00 |
Probennahme, Probenvorbereitung
| siehe IPC-Definition der Gruppe G01N 1/00 |
Spezifische Materialien
| siehe IPC-Definition der Gruppe G01N 33/00 |
Automatische Analyse
| siehe IPC-Definition der Gruppe G01N 35/00 |
Einzelheiten
| siehe IPC-Definition der Gruppe G01N 37/00 |
Geräte, für die eine einzelne spezifische Unterklasse vorgesehen ist, siehe dort, z.B. chemische oder physikalische Geräte für den Laborgebrauch in
B01L
.
Analysen, die als in einem Verfahren integrierter Schritt vorgesehen sind, sollten im Rahmen des Verfahrens klassifiziert werden, so weit für das Verfahren eine eigene Unterklasse vorgesehen ist. So ist z.B. die Analyse von Wasser als ein in einem Wasserbehandlungsverfahren integrierter Schritt in der Unterklasse
C02F
klassifiziert.
Die Feststellung von Feuchtigkeitsschwankungen für den Abgleich von Messungen anderer Variabler oder für den Abgleich von Ablesungen von Instrumenten zur Bestimmung von Feuchtigkeitsschwankungen siehe
G01D
oder die entsprechende Unterklasse für die gemessene Variable.
Das Prüfen oder Bestimmen der Eigenschaften von Anordnungen, z.B. Geräten, Maschinenbauteilen, usw., wird in der entsprechenden Unterklasse der Anordnung klassifiziert, die geprüft werden soll; im Gegensatz dazu steht das
Untersuchen
, d.h. das Prüfen oder Bestimmen (siehe Glossar), der Eigenschaften von Materialproben, die in dieser Unterklasse klassifiziert werden.
G01M
ist in diesem Zusammenhang die Restklasse für das Prüfen von Anordnungen, sofern dies nicht anderweitig vorgesehen ist.
Messen zur medizinischen oder tiermedizinischen Diagnose am menschlichen oder tierischen Körper, z.B. Messen der Blutwerte in vivo, Strahlungsdiagnose oder Ultraschall, Schall- oder Infraschalluntersuchung von Körperhöhlen oder Körperteilen
| A61B A61D |
Vorrichtungen für Enzymologie oder Mikrobiologie
| C12M |
Mess- oder Untersuchungsverfahren
unter Einbeziehung
Enzymen oder Mikroorganismen außer Immunoassays (die von
G01N 33/53
abgedeckt werden)
| C12Q |
Untersuchung
von Baugrund oder von Grundwasser in situ, z.B. durch Probennahme
| E02D 1/00 |
Überwachungs- oder Diagnoseeinrichtungen für Abgasbehandlungsapparate
| F01N 11/00 |
Messen,
Untersuchen
oder Prüfen von elektrischen oder magnetischen Eigenschaften von
Stoffen
(siehe auch IPC- Definition für die Untergruppe
G01N 33/50
)
| G01R |
Bestimmen der Empfindlichkeit, Körnung oder Dichte lichtempfindlicher (photographischer) Materialien
| G03C 5/02 |
Prüfen von Einzelteilen von Kernreaktoren
| G21C 17/00 |
Trennen von Bestandteilen von
Stoffen
im Allgemeinen
| B01D |
Chemische oder physikalische Verfahren, z.B. Katalyse, Kolloidchemie; entsprechende Vorrichtungen hierfür
| B01J |
Trennen von Feststoffen von anderen Feststoffen mittels Nassabscheidung oder mittels Luftsetzmaschinen oder Luftherden
| B03B B03D |
Trennen von Feststoffen von anderen Feststoffen oder flüssigen Medien mittels magnetischer oder elektrostatischer Verfahren oder mittels elektrischer Hochspannungsfelder
| B03C |
Trennen von Feststoffen von anderen Feststoffen oder flüssigen Medien mittels Sieben, Klassieren, Sichten, durch Verwendung von Gasströmungen oder mittels anderer trockener Verfahren
| B07B |
Kombinatorische Chemie; Bibliotheken, z.B. chemische Bibliotheken
| C40B |
Systeme zur Richtungsortung, Navigation, Aufspüren oder Ermitteln der Anwesenheit mittels Reflexion oder Wiederausstrahlung von Funkwellen oder vergleichbare Verfahren mit anderen Wellen, z.B. Radar, Sonar oder Lidar
| G01S |
Untersuchen | bedeutet prüfen oder bestimmen |
Stoffe | feste, flüssige oder gasförmige Medien, z.B. die Atmosphäre |
Probe |
Material, das von einer Hauptmasse oder einer Anzahl von Gegenständen getrennt wird, um seine Eigenschaften zu
untersuchen |