C06B

Sprengstoffe oder thermische Gemische;
deren Herstellung;
Verwendung einzelner Stoffe als Sprengstoffe

Definition

Diese Unterklasse umfasst:

Sprengstoffe: Gemische, die hiervon erfasst werden, sind solche, die sowohl einen Brennstoff als auch eine genügende Menge eines Oxidationsmittels enthalten, die, nach Zündung, einer chemischen Reaktion mit verhältnismäßig hoher Reaktionsgeschwindigkeit unterliegen, die die nutzbare Kraft zum Sprengen, für Feuerwaffen, zum Antrieb von Geschossen oder dgl. ergibt.

Thermische Gemische: Gemische, die hierunter fallen, enthalten in Kombination

Brennstoffe für Raketenmotoren, die zur Reaktion mit einem Oxidationsmittel, außer Luft, vorgesehen sind, um Energie für Antriebszwecke freizusetzen.

Gemische zur Beeinflussung der bei der Sprengung entstehenden Schwaden, z.B. zum Neutralisieren giftiger Gase oder zum Kühlen der Explosionsgase.

Verfahren oder Vorrichtungen zum Herstellen oder Behandeln, z. B. Verarbeiten von oben erwähnten Gemischen, die anderweitig nicht erfasst werden.

Verfahren zur Verwendung einzelner Stoffe als Sprengstoffe.

Obenstehende Gemische, die durch ihre Struktur oder durch die Anordnung der Komponenten bzw. Produkte definiert sind.

Beziehungen zu anderen Sachgebieten

Diese Unterklasse umfasst nicht chemische Verbindungen oder deren Herstellung an sich, deren Sachverhalt wird von den Klassen C01 (anorganische Chemie), C07 (Organische Chemie) und C08 (Organische makromolekulare Verbindungen) umfasst.

Die Verwendung von explosiven oder thermischen Gemischen für Schweißarbeiten wird in der Unterklasse B23K eingeordnet, die Gemische an sich, die hierfür verwendet werden, werden außerdem in C06B eingeordnet.

Wichtige Querverweise für die Klassifizierung in dieser Unterklasse

Diese Unterklasse umfasst nicht:
Detonations- oder Zündmassen, Zünder, chemische Anzünder, pyrophore Massen
C06C
Sprengen
F42D
Mechanische Aspekte von beschichteten explosiven Ladungen
F42B

Informative Querverweise

Folgende Stellen, die für eine Recherche interessant sein könnten, sollten beachtet werden:
Unschädlichmachen chemischer Schadstoffe durch chemische Veränderung
A62D 3/00

Spezielle Klassifizierungsregeln

In dieser Unterklasse werden Verfahren oder Vorrichtungen zur Herstellung oder Behandlung solcher Gemische bei den betreffenden Komponenten der Gemische eingeordnet.

Wenn in dieser Unterklasse ein gegenteiliger Hinweis fehlt, wird mit Ausnahme der Gruppe C06B 21/00 ein Gemisch immer an der letzten geeigneten Stelle, die für einen der Bestandteile vorgesehen ist, eingeordnet.

Glossar

In dieser Unterklasse werden die folgenden Begriffe oder Ausdrücke in der angegebenen Bedeutung verwendet:
"nitriert"

umfasst Verbindungen, die eine Nitrogruppe oder eine Nitratestergruppe enthalten.