B60V 3/08

Luftfahrzeuge

Definition

Diese Gruppe umfasst:

Fahrzeuge der Hauptgruppe B60V 3/00, die eine spezielle Form haben, die den Fahrzeugen (z.B. Helikopter) beim Transport durch die Luft einen bestimmten Abstand zur Erdoberfläche (z.B. höher als die meisten künstlichen Hindernisse wie Gebäude) ermöglichen.

Wichtige Querverweise für die Klassifizierung in dieser Gruppe

Diese Gruppe umfasst nicht:
Flugzeuge oder Hubschrauber ohne Luftpolstererzeugungsmittel und Standardkomponenten zum Fliegen
B64C