B60V 3/06

Wasserfahrzeuge

Definition

Diese Gruppe umfasst:

Fahrzeuge der Hauptgruppe B60V 3/00, die eine Form haben (z.B. Schiffsrumpf), die das Fahrzeug (z.B. Schiff) während der Fortbewegung als alternatives oder als ergänzendes Tragmittel durch direkten Kontakt mit dem Wasser trägt.

Wichtige Querverweise für die Klassifizierung in dieser Gruppe

Diese Gruppe umfasst nicht:
Maßnahmen zur Veränderung der dem Schiffskörper oder Tragflügel eigenen hydrodynamischen Eigenschaften durch Verminderung des Reibungswiderstandes durch Benutzung von Luftblasen oder Luftschichten
B63B 1/38