B60V 3/02

Landfahrzeuge

Definition

Diese Gruppe umfasst:

Fahrzeuge der Hauptgruppe B60V 3/00, die Räder oder radähnliche Tragmittel (z. B. endlose Bänder, Kufen) haben als alternatives oder als ergänzendes Tragmittel während der Bewegung an Land (z. B. Fahrweg, Schiene).

Besonders gebaute Fahrzeuge, die während der Fortbewegung ausschließlich von einem dünnen Gaspolster oder einem gasförmigen Stoff getragen werden und der Fahrweg eine feste Führungsstruktur (z.B. Kanal, Rinne) hat.

Wichtige Querverweise für die Klassifizierung in dieser Gruppe

Diese Gruppe umfasst nicht:
Gleitende oder schwebende Bahnanlagen
B61B 13/08
Pneumatische Untergrundbahnen (z.B. pneumatische Bahnen)
B61B 13/10