Fahrzeuge
der Hauptgruppe
B60V 3/00,
die Räder oder radähnliche Tragmittel (z. B. endlose Bänder, Kufen) haben als alternatives oder als ergänzendes Tragmittel während der Bewegung an Land (z. B. Fahrweg, Schiene).
Besonders gebaute
Fahrzeuge,
die während der Fortbewegung ausschließlich von einem dünnen Gaspolster oder einem gasförmigen Stoff getragen werden und der Fahrweg eine feste Führungsstruktur (z.B. Kanal, Rinne) hat.
Gleitende oder schwebende Bahnanlagen
| B61B 13/08 |
Pneumatische Untergrundbahnen (z.B. pneumatische Bahnen)
| B61B 13/10 |