Anordnung von Bremselementen von
Fahrzeugen
(wie weiter unten im Glossar definiert).
Tragbare Vorrichtungen zum Verhindern unerwünschter Bewegungen von
Fahrzeugen, insbesondere wo Vorrichtungen besonders ausgebildet sind, um äußere Teile eines stationären
Fahrzeugs
zu verwenden, um es von einer Bewegung abzuhalten oder diese zu vermeiden.
Ausbildungen am
Fahrzeug
zum Erleichtern der Kühlung von Bremsen.
Bremsbetätigungssysteme oder Teile davon allgemein oder besonders ausgebildet für
Fahrzeuge, zum Erzeugen von Variablen, welche das Ausmaß oder die Dauer einer Bremsung beeinflussen für die folgenden Zwecke:
Bestandteile, Einzelheiten oder Zubehör von Bremsbetätigungssystemen, z.B.:
B61H
umfasst Bremsen oder andere Verzögerungseinrichtungen speziell für Schienenfahrzeuge und Anordnung oder Einrichtung von Bremsen, aber andere Verzögerungseinrichtungen sind von
B60T
umfasst:
Bremsen oder andere Verzögerungseinrichtungen ausgebildet für Schienenfahrzeuge, Anordnungen oder Ausbildung von Bremsen oder anderen Verzögerungseinrichtungen in Schienenfahrzeugen (siehe oben)
| B61H |
Elektrodynamische Fahrzeugbremssysteme allgemein und ihre Regelung
| B60L |
Gemeinsame Steuerung oder Regelung von Bremsen und anderen Antriebseinheiten, wie Motor, Getriebe oder Kupplung (dies kann bei der Klassifizierung von besonderer Bedeutung sein, wenn Traktions-Kontrollsysteme auf mehr als nur die Bremsen einwirken) | B60W |
Anordnung von Bremsteilen an Fahrrädern | B62L |
Anordnung von Bremsteilen an Flugzeugen | B64C 25/42 |
Dynamoelektrische Bremsen | H02K 49/00 |
Bremsen selbst, d.h. die Vorrichtungen, an denen der eigentliche Bremseffekt auftritt und Bremszuspannorgane, die direkt auf diese Vorrichtungen wirken | F16D |
Anschläge (Sperren), Gleisbremsen oder Verzögerungseinrichtungen, die am Schienenstrang befestigt sind | B61K 7/00 |
Sicherheitseinrichtungen auf Straßen zum Abbremsen, Zurückleiten oder Stoppen von der Fahrbahn abkommender
Fahrzeuge, z.B. Schutzpfosten, Poller
| E01F 15/00 |
In Gruppe
B60T 8/00
sollten, wenn der zu klassifizierende Gegenstand sowohl durch den elektronischen als auch den nicht elektronischen
Aspekt
bestimmt wird, beide Aspekte in
B60T 8/17
oder den Untergruppen davon und in
B60T 8/18
klassifiziert werden.
Bremskraftverstärker | Mittel die die Bremskraft vergrößern |
Fahrzeug | Dieser Begriff kann hier zwei verschiedene Bedeutungen haben, nämlich: (1) alle Fahrzeuge
außer
jenen, die auf die folgenden Fahrzeugtypen beschränkt sind: Schienenfahrzeuge, Schiffe, Flugzeuge und Schlitten, welche von den zuständigen Unterklassen
B61-B64
umfasst werden. Der Begriff Fahrzeug beinhaltet auch
(i) Fahrzeugeigenschaften, welche mehr als einem der oben gelisteten Arten eigen sind, und (ii) bestimmte Eigenschaften, die auf Automobile, Anhänger für die Straße oder Anhänger für das Gelände beschränkt sind. (2) In einigen Fällen dieser Definition wurde der Begriff "Fahrzeug" spezifiziert durch ein anderes Wort, dessen Bedeutung außerhalb des Geltungsbereiches von (1) liegt (z.B. "Schienenfahrzeug"), in diesem Fall hat das Wort "Fahrzeug" seine lexikalische Bedeutung. Der Leser kann aus dem Zusammenhang, in dem das Wort "Fahrzeug" vorkommt, erkennen, ob das Wort "Fahrzeug" der Definition (1) oder (2) zuzuordnen ist. |
ABS | Anti-Blockiersystem |
ASR | Anti-Schlupfregelung |
EBA | Bremsassistent |
EBD | Elektronische Bremskraftverteilung |