B60R 21/02

Schutzvorrichtungen oder Sicherheitsausrüstungen für Fahrzeuginsassen

Definition

Diese Gruppe umfasst:

Fahrzeuge aus der Hauptgruppe B60R 21/00 in denen die besonders ausgebildeten Anordnungen, Vorrichtungen oder Ausrüstungen entweder zum Verhindern oder Abmildern von durch direkten Stoß hervorgerufenen Verletzungen an Fahrzeuginsassen oder zum sonstigen direkten Schutz von Fahrzeuginsassen dienen.