A63F 13/73

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Verfahren zum Beschränken des Spielerzugangs zu den Spielgeräten.

Verfahren für die Zugangsbeschränkung zu dem Inhalt eines Spielaufzeichnungsmediums.

Verfahren für die Zugangsbeschränkung zu Spielinformationsdateien, welche lokal gespeichert sind oder über ein Netzwerk verteilt worden sind.

In dem unteren Beispiel werden die Sicherheitseinrichtungen 710 durch eine Glückspielbehörde 760 berechtigt und bieten bedingten Zugriff auf das Spielgerät 702.

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Informative Querverweise

Computersicherheit
G06F 21/00