Die Verwendung von
Kosmetika oder ähnlichen Zubereitungen.
Für diese Unterklasse geeignete
Kosmetika oder ähnlichen Zubereitungen
müssen auch an geeigneter Stelle in die Hauptgruppe
A61K 8/00
, die Unterklassen
C07C, C07D, C07F, C07G, C07H, C07J, C07K, C11D
und
C12N
oder in die Klassen
C01
und
C08
klassifiziert werden.
Desodorieren von Luft
| A61L 9/00 |
Arzneimittel gegen dermatologische Störungen
| A61P 17/02-A61P 17/16 |
Ätherische Öle oder Duftstoffe an sich | C11B 9/00 |
In dieser Unterklasse sind alle Verwendungen von
Kosmetika oder ähnlichen Zubereitungen,
die in den Ansprüchen angegeben oder in den Beispielen der Anmeldung als wesentlich offenbart worden sind, in alle geeigneten Stellen zu klassifizieren.
Die Klassifikationssymbole dieser Unterklasse werden auf den Patentdokumenten nicht an erster Stelle aufgeführt.