A61K

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Zusammensetzungen, die:

Als Zubereitungen für die Zahnheilkunde, z.B. für künstliche Zähne, Füllungen oder Kronen oder zum Abnehmen von Gebissabdrücken verwendet werden.

Für kosmetische Zwecke zur Behandlung der Haut, Haare, Nägel, Zähne oder Mundhöhle mit dem Ziel verwendet werden, sie zu reinigen, zu schützen, ihr Aussehen zu verändern, Körpergerüche zu beseitigen oder ihren guten Zustand zu erhalten.

Für medizinische Zwecke verwendet werden, z.B. Arzneimittel, biologische Zusammensetzungen, die geeignet sind:

Verfahren

Beziehungen zu anderen Klassifikationsstellen

A01N umfasst das Konservieren von Körpern von Menschen, Tieren, Pflanzen oder deren Teilen; Biozide, z.B. als Desinfektionsmittel, als Pestizide, als Herbizide.

Verbindungen an sich werden in C01, C07 oder C08 klassifiziert.

C08K umfasst die Verwendung von Substanzen als Zusatzstoffe.

Massen an sich, die Polymere enthalten, werden in C08L klassifiziert.

Mikroorganismen an sich werden in C12N klassifiziert.

Mehrfach-Klassifizierung

Die therapeutische Aktivität von medizinischen Zubereitungen wird außerdem in A61P klassifiziert.

Die Verwendung von Kosmetika oder ähnlichen Zubereitungen wird außerdem in A61Q klassifiziert.

Querverweise

Einschränkende Querverweise

Diese Klassifikationsstelle umfasst nicht:
Sterilisierung von Wirbellosen an sich
A01N
Künstliche Nägel an sich
A45D 31/00
Vorrichtungen oder Verfahren, besonders ausgebildet, um pharmazeutische Erzeugnisse in bestimmte äußere oder zur Verabreichung geeignete Formen zu bringen
A61J
Desinfizieren, Sterilisieren oder Desodorieren von Luft; chemische Gesichtspunkte von Bandagen, Verbänden, absorbierenden Kissen oder chirurgischen Materialien
A61L
Ätherische Öle; Duftstoffe
C11B 9/00
Reinigungsmittelgemische
C11D

Informative Querverweise

Biozide, Mittel zum Vertreiben oder Anlocken von Schädlingen an sich
A01N 25/00-A01N 65/00
Perücken
A41G 3/00
Haarteile, Einlagen, Rollen, Polster oder dgl.
A41G 5/00
Verfahren zum Wellen, Entkräuseln oder Kräuseln der Haare
A45D 7/00
Behälter oder Zubehör, besonders für die Handhabung von Toiletten- oder kosmetischen Erzeugnissen ausgebildet
A45D 34/00
Diagnostik; Chirurgie; Identifizierung
A61B
Zahnheilkunde
A61C
Elektrotherapie; Magnetotherapie; Strahlentherapie; Ultraschalltherapie
A61N
Mischen, Lösen, Emulgieren, Dispergieren
B01F
Mess- oder Untersuchungsverfahren unter Einbeziehung von Enzymen oder Mikroorganismen; Zusammensetzungen oder Testpapiere hierfür; Verfahren zum Herstellen derartiger Zusammensetzungen; Steuern in Abhängigkeit von den Verfahrensbedingungen bei mikrobiologischen oder enzymologischen Verfahren
C12Q
Untersuchen oder Analysieren von Stoffen durch Bestimmen ihrer chemischen oder physikalischen Eigenschaften
G01N

Spezielle Klassifizierungsregeln

Es sind die dem Titel der Sektion C nachfolgenden Definitionen für die Gruppen chemischer Elemente zu beachten.

Wenn in dieser Unterklasse, mit Ausnahme von Gruppe A61K 8/00, ein gegenteiliger Hinweis fehlt, ist in die letzte geeignete Stelle zu klassifizieren.

Die Anmerkungen in Klasse C07 sind zu beachten, z.B. die dem Titel der Unterklasse C07D folgenden, in denen die Regeln für das Klassifizieren organischer Verbindungen in dieser Klasse festgelegt sind. Diese Regeln sind auch für das Klassifizieren von organischen Verbindungen in der Unterklasse A61K anwendbar, sofern nicht anders angegeben.

Eine Zusammensetzung, d.h. eine Mischung aus zwei oder mehr Komponenten, ist in die letzte der Gruppen A61K 31/00-A61K 47/00 zu klassifizieren, die für mindestens eine der Komponenten zutrifft.

Jeder Teil einer Zusammensetzung, der nicht durch die Klassifizierung gemäß der letzten geeigneten Stelle des Wirkstoffes erfasst wird, der aber selbst als neu und nicht nahe liegend angesehen wird, muss auch klassifiziert werden. Dieser Teil kann entweder eine einzelne Komponente oder eine Zusammensetzung sein.

Jeder Teil einer Zusammensetzung, der nicht durch die Klassifizierung gemäß der letzten geeigneten Stelle erfasst wird, aber als wesentliche Information für eine Recherche von Interesse ist, kann auch klassifiziert werden. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn es bei einer Recherche von Interesse ist, die Suche von Zusammensetzungen mittels einer Kombination von Klassifikationssymbolen zu ermöglichen. Eine derartige nicht zwingend erforderliche Klassifizierung sollte als "zusätzliche Information" angegeben werden.