Zusammensetzungen, die:
Als Zubereitungen für die Zahnheilkunde, z.B. für künstliche Zähne, Füllungen oder Kronen oder zum Abnehmen von Gebissabdrücken verwendet werden.
Für kosmetische Zwecke zur Behandlung der Haut, Haare, Nägel, Zähne oder Mundhöhle mit dem Ziel verwendet werden, sie zu reinigen, zu schützen, ihr Aussehen zu verändern, Körpergerüche zu beseitigen oder ihren guten Zustand zu erhalten.
Für medizinische Zwecke verwendet werden, z.B. Arzneimittel, biologische Zusammensetzungen, die geeignet sind:
Verfahren
A01N
umfasst das Konservieren von Körpern von Menschen, Tieren, Pflanzen oder deren Teilen; Biozide, z.B. als Desinfektionsmittel, als Pestizide, als Herbizide.
Verbindungen an sich werden in
C01, C07
oder
C08
klassifiziert.
C08K
umfasst die Verwendung von Substanzen als Zusatzstoffe.
Massen an sich, die Polymere enthalten, werden in
C08L
klassifiziert.
Mikroorganismen an sich werden in
C12N
klassifiziert.
Mehrfach-Klassifizierung
Die therapeutische Aktivität von medizinischen Zubereitungen wird außerdem in
A61P
klassifiziert.
Die Verwendung von Kosmetika oder ähnlichen Zubereitungen wird außerdem in
A61Q
klassifiziert.
Sterilisierung von Wirbellosen an sich
| A01N |
Künstliche Nägel an sich
| A45D 31/00 |
Vorrichtungen oder Verfahren, besonders ausgebildet, um pharmazeutische Erzeugnisse in bestimmte äußere oder zur Verabreichung geeignete Formen zu bringen
| A61J |
Desinfizieren, Sterilisieren oder Desodorieren von Luft; chemische Gesichtspunkte von Bandagen, Verbänden, absorbierenden Kissen oder chirurgischen Materialien
| A61L |
Ätherische Öle; Duftstoffe
| C11B 9/00 |
Reinigungsmittelgemische
| C11D |
Biozide, Mittel zum Vertreiben oder Anlocken von Schädlingen an sich | A01N 25/00-A01N 65/00 |
Perücken
| A41G 3/00 |
Haarteile, Einlagen, Rollen, Polster oder dgl.
| A41G 5/00 |
Verfahren zum Wellen, Entkräuseln oder Kräuseln der Haare
| A45D 7/00 |
Behälter oder Zubehör, besonders für die Handhabung von Toiletten- oder kosmetischen Erzeugnissen ausgebildet
| A45D 34/00 |
Diagnostik; Chirurgie; Identifizierung
| A61B |
Zahnheilkunde
| A61C |
Elektrotherapie; Magnetotherapie; Strahlentherapie; Ultraschalltherapie
| A61N |
Mischen, Lösen, Emulgieren, Dispergieren
| B01F |
Mess- oder Untersuchungsverfahren unter Einbeziehung von Enzymen oder Mikroorganismen; Zusammensetzungen oder Testpapiere hierfür; Verfahren zum Herstellen derartiger Zusammensetzungen; Steuern in Abhängigkeit von den Verfahrensbedingungen bei mikrobiologischen oder enzymologischen Verfahren
| C12Q |
Untersuchen oder Analysieren von Stoffen durch Bestimmen ihrer chemischen oder physikalischen Eigenschaften
| G01N |
Es sind die dem Titel der Sektion
C
nachfolgenden Definitionen für die Gruppen chemischer Elemente zu beachten.
Wenn in dieser Unterklasse, mit Ausnahme von Gruppe A61K 8/00, ein gegenteiliger Hinweis fehlt, ist in die letzte geeignete Stelle zu klassifizieren.
Die Anmerkungen in Klasse
C07
sind zu beachten, z.B. die dem Titel der Unterklasse
C07D
folgenden, in denen die Regeln für das Klassifizieren organischer Verbindungen in dieser Klasse festgelegt sind. Diese Regeln sind auch für das Klassifizieren von organischen Verbindungen in der Unterklasse
A61K
anwendbar, sofern nicht anders angegeben.
Eine Zusammensetzung, d.h. eine Mischung aus zwei oder mehr Komponenten, ist in die letzte der Gruppen
A61K 31/00-A61K 47/00
zu klassifizieren, die für mindestens eine der Komponenten zutrifft.
Jeder Teil einer Zusammensetzung, der nicht durch die Klassifizierung gemäß der letzten geeigneten Stelle des Wirkstoffes erfasst wird, der aber selbst als neu und nicht nahe liegend angesehen wird, muss auch klassifiziert werden. Dieser Teil kann entweder eine einzelne Komponente oder eine Zusammensetzung sein.
Jeder Teil einer Zusammensetzung, der nicht durch die Klassifizierung gemäß der letzten geeigneten Stelle erfasst wird, aber als wesentliche Information für eine Recherche von Interesse ist, kann auch klassifiziert werden. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn es bei einer Recherche von Interesse ist, die Suche von Zusammensetzungen mittels einer Kombination von Klassifikationssymbolen zu ermöglichen. Eine derartige nicht zwingend erforderliche Klassifizierung sollte als "zusätzliche Information" angegeben werden.