A61G

Transport, persönliche Beförderungsmittel, oder Lagerung besonders ausgebildet für Kranke oder Behinderte;
Operationstische oder -stühle;
zahnärztliche Stühle;
Bestattungsvorrichtungen

Definition

Diese Unterklasse umfasst:

Besonders ausgebildete Fahrzeuge (z. B. Krankenwagen), Handhabungsgeräte (z. B. Rollstuhl-Hebevorrichtungen) oder Verfahren oder Vorrichtungen (z. B. Tragbahren) zum Bewegen von Kranken oder Behinderten , die passiv an ihrer Ortsveränderung teilnehmen (z. B. werden die Personen ähnlich wie Lasten gehandhabt).

Persönliche Beförderungsmittel

Besonders ausgebildete Einrichtungen (z. B. Krankenhaus- oder Behandlungsräume für medizinische Zwecke, Brutschränke für Säuglinge) oder Vorrichtungen (z. B. Bettpfannen, Krankenhausbetten, Trapez- oder Haltegriffe), die von

Besonders ausgebildete Stützflächen zum Halten von Kranken in einer liegenden oder sitzenden Stellung während der Genesung, Chirurgie , Zahnbehandlung oder ähnlichen Arten medizinischer Behandlung.

Bestattungsvorrichtungen

Hilfsmittel (z. B. Rollwagen für Medikamente) oder Zubehör (z. B. Verordnungslisten) besonders ausgebildet für den Gebrauch mit anderen von dieser Unterklasse umfassten Erfindungsinformationen.

Beziehungen zu anderen Sachgebieten

Allgemeingültige Beziehung von A61G mit Unterklassen, welche die Versorgung oder die Veränderung des menschlichen Körpers betreffen

A61G umfasst keine Geräte oder Verfahren, die direkt am menschlichen Körper zur medizinischen Versorgung und Behandlung angewendet werden oder die ihn nach dem Tod verändern. Die nicht von A61G umfassten Arten der medizinischen Versorgung, Behandlung und Körper-Veränderungen bestehen aus:

Die Unterklassen A01N , A61B , A61C , A61F , A61H , A61K , A61M , A61N , und F23G sind eigens für Geräte oder Verfahren für medizinische Versorgung, Behandlung oder Körperveränderung vorgesehen. Die speziellen Klassifikationsstellen, die für Recherchezwecke interessant sein können, werden in den Querverweisen von A61G oder dessen Gruppen aufgeführt.

Demgegenüber ist A61G für bestimmte strukturelle Anpassungen vorgesehen, die nur den Gebrauch solcher Geräte oder Verfahren für medizinische Versorgung oder Behandlung erleichtern, wenn sie mit Sachverhalten kombiniert werden, die anderweitig passend für diese Unterklasse sind (z. B. spezielle Stützen für Kranke mit Verbrennungen).

A61G ist auch vorgesehen für lebenserhaltende oder –unterstützende Vorrichtungen, welche die örtliche Umgebung während der Behandlung oder Genesung von Kranken (z. B. Brutschränke für Säuglinge) überwachen.

Allgemeingültige Beziehung von A61G mit für den Gebrauch von Behinderten ausgebildeten Fahrzeugen

A61G umfasst persönliche Beförderungsmittel (z. B. Tragbahren) und „Fahrzeug-ähnliche“ Transportmittel (z. B. Rollstühle), die ausdrücklich für den Gebrauch eines einzelnen Kranken oder Behinderten gestaltet sind und die üblicherweise zur Überwindung relativ kurzer Distanzen auf dem Boden oder ähnlicher Flächen (z. B. Flure) gedacht sind).

Die Unterklasse für eine bestimmte Art von Standard-Straßenfahrzeugen (d. h. Fahrzeuge, die für den allgemeinen Straßengebrauch über größere Entfernungen gestaltet und gedacht sind, wie z. B. B62K für Fahrräder) umfasst auch diejenigen Fahrzeuge, die besonders für den Gebrauch durch einen behinderten Benutzer ausgebildet sind.

Die Unterklasse für eine bestimmte Art von Spezialfahrzeugen (d. h. Fahrzeuge, die einen anderen Hauptzweck erfüllen außer Transportieren, wie z. B. Aufsitzrasenmäher oder Gabelstapler) umfasst auch diejenigen Fahrzeuge, die besonders für den Gebrauch durch einen behinderten Benutzer ausgebildet sind.

Wichtige Querverweise für die Klassifizierung in dieser Unterklasse

Diese Unterklasse umfasst nicht:
Vorrichtungen, die Behinderten die Bedienung eines Gerätes oder einer Vorrichtung ermöglichen, das bzw. die nicht Bestandteil des Körpers ist
A61F 4/00
Vorrichtungen zum Einzwängen des Körpers oder von Körperteilen sowie Zwangsjacken für die nicht-chirurgische Behandlung von Knochen oder Gelenken Kranker
A61F 5/37
Ausrüstung für Betten, Behandlungstische, auf dem Boden stehende Rahmen oder dgl. zum Dehnen oder Strecken
A61F 5/045
Vorrichtungen zur Erleichterung des Gehens für Kranke oder Behinderte
A61H 3/00
Badeeinrichtungen für besondere therapeutische oder hygienische Zwecke
A61H 33/00
Geneigte Aufzüge in Verbindung mit Treppen zum Transport von behinderten Personen oder von Rollstühlen
B66B 9/08

Informative Querverweise

Folgende Stellen, die für eine Recherche interessant sein könnten, sollten beachtet werden:
Konservieren von toten Körpern von Menschen, Tieren oder Teilen davon
A01N 1/00
Sanitäre Ausstattung, soweit nicht anderweitig vorgesehen
A47K
Wasch- oder Reinigungsgeräte für den Körper
A47K 7/00
Klosetts, Pissoirs ohne Wasserspülung und Nachttöpfe
A47K 11/00
Vorrichtungen zum Lagern oder Fesseln von Tieren für Operationszwecke
A61D 3/00
Fahrzeuge zum Transport von Fleisch
B60P 3/05
Fahrzeuge zum Transport von Kühlgut
B60P 3/20
Fahrräder besonders ausgebildet für behinderte Fahrer
B62K 3/16

Glossar

In dieser Unterklasse werden die folgenden Begriffe oder Ausdrücke in der angegebenen Bedeutung verwendet:
Behinderter/Behinderte

Ein Mensch, der außerstande ist, eine grundlegende körperliche Tätigkeit zu verrichten (z. B. Gehen) wegen einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung/Zustand.

Bestattungsvorrichtung

Vorrichtung verbunden mit (z. B. Sarg) oder zum Verrichten (z. B. Senkvorrichtung für Särge) von mit der Beisetzung verbundener Tätigkeiten. Einäscherung oder Begräbnis oder andere Verfahren, um den Überresten des Körpers eines verstorbenen Individuums die letzte Ehre zu erweisen oder diesen zu entsorgen (z. B. Gefriertrocknen).

Kranker/Kranke

Ein Mensch, der irgendeiner Form (a) einer medizinischen Versorgung (z. B. Untersuchung) oder Behandlung durch medizinisches Personal (z. B. Ärzten, Zahnärzten, Hebammen, Chiropraktiker) oder (b) körperlicher Pflege (z. B. Füttern) durch Pflegekräfte (z. B. Hospiz- oder Pflegeheimpersonal) wegen einer Beeinträchtigung entgegensieht oder sich unterzieht.

Persönliches Beförderungsmittel

Eine Fahrzeug-ähnliche Vorrichtung (z. B. Rollstuhl), die:

  • nicht besonders dafür ausgebildet ist, um bedeutende Entfernungen (z. B. zwischen Städten) auf Verkehrsstraßen (z. B. Schienenwegen, Straßen, Gehwegen) mit dem normalen Verkehr (z. B. Lastwagen) zurückzulegen;
  • ausdrücklich zum Befördern einer kranken oder behinderten Person ausgelegt ist (d. h. nicht nur Anpassungen eines Serienfahrzeugs) und durch die ausschließlich die Benutzung zu jeder Zeit beabsichtigt ist; und
  • gegebenenfalls im Stande ist, ihre Fortbewegung durch den von ihr getragenen Kranken oder Behinderten steuern oder vornehmen zu lassen.