Bereitstellung von Kommunikationsdiensten unter Verwendung früherer Standort- oder Tracking-Daten; Verwenden von Standortstatistiken; Verarbeiten einer vollständigen Trajektorie; Voraussagen von Positions- oder Standortinformationen, Wärmekarten, variable Standortdaten etc. Beispiele: Beobachtung von Personen, z.B. eines verlorenen Kindes oder betagten Wanderers, Verwaltung von Verkaufsfahrzeugen, Standortangabe von Kommunikationspartnern.
Anlagen zur Verkehrs-Regelung oder -Überwachung | G08G 1/00 |