H04W 4/00

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Bereitstellen von drahtlosen Kommunikationsdiensten durch oder über eine oder mehrere Netzwerkeinrichtungen an einen oder mehrere zugehörige Benutzer oder Endgeräteeinrichtungen.

Querverweise

Informative Querverweise

Gebührenerfassung, Zählanordnungen
H04L 12/14, H04M 15/00, H04M 17/00
Rundsendung oder Konferenzen in Datenvermittlungsnetzen
H04L 12/18
Nachrichten-Vermittlungssysteme
H04L 51/00
Fernsprechsysteme mit besonderen Diensten oder Leistungsmerkmalen für die Teilnehmer
H04M 3/42

Glossar

eingebucht/zugehörig

bedeutet, dass ein Benutzer oder Endgerätdurch ein Netzwerk erkannt und/oder berechtigt ist, die Netzwerkressourcen zu verwenden.