Bereitstellen von drahtlosen Kommunikationsdiensten durch oder über eine oder mehrere Netzwerkeinrichtungen an einen oder mehrere zugehörige Benutzer oder Endgeräteeinrichtungen.
Gebührenerfassung, Zählanordnungen | H04L 12/14, H04M 15/00, H04M 17/00 |
Rundsendung oder Konferenzen in Datenvermittlungsnetzen | H04L 12/18 |
Nachrichten-Vermittlungssysteme | H04L 51/00 |
Fernsprechsysteme mit besonderen Diensten oder Leistungsmerkmalen für die Teilnehmer | H04M 3/42 |
eingebucht/zugehörig | bedeutet, dass ein Benutzer oder Endgerätdurch ein Netzwerk erkannt und/oder berechtigt ist, die Netzwerkressourcen zu verwenden. |