H04N 21/858

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Zuordnen zum Videoinhalt oder zu einem Element dieses Videoinhalts von einer Quelle von zugehörigen äußeren Informationen, z.B. Verlinken von zwei Fernsehprogrammen oder Bereitstellen von Zugriff innerhalb eines Fernsehprogramms auf Zusatzinformationen, die im Internet verfügbar sind (durch eine URL) oder auf Einkaufsinformationen. Ein typischer Fall für das zweite Beispiel ist das Einfügen von Advanced-Television-Enhancement-Forum-(ATVEF)-Auslösern(Triggern) innerhalb eines Fernsehprogramms.