Sachverhalte, bei denen ermittelte oder vorliegende Bewegungsvektoren einer weiteren Verarbeitung oder Modifikation unterworfen werden, z.B. Skalieren der Bewegungsvektoren zu Zwecken der Skalierbarkeit oder der Transcodierung, Codierung von Bewegungsvektoren, Reduzieren oder Nichtberücksichtigen von Bewegungsvektoren.
Codieren von Bewegungsvektoren und prädiktive Codierung wird von der Untergruppe abgedeckt.
Verarbeitung von Codierungsparametern mit Ausnahme von Bewegungsvektoren | H04N 19/46 |