H04N 19/46

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Sachverhalte, bei denen im komprimierten Videosignal Zusatzinformationen vorgesehen sind und mit übertragen werden, z.B. Flags oder ergänzende Informationen zur Codierung ohne syntaktische Einzelheiten der Datenstruktur, digitale Wasserzeichen.

Codierungsparameter werden in der Regel bei der Übertragung in den Video-Einzel-Datenstrom mit aufgenommen. Diese Gruppe oder ihre Untergruppen sollten dann verwendet werden, wenn spezielle Einzelheiten bezüglich ihrer Einbettung in den zu übertragenden Datenstrom angegeben sind, z.B. ist die Komprimierung durch H04N 19/463 abgedeckt.

Querverweise

Einschränkende Querverweise

Diese Klassifikationsstelle umfasst nicht:
Bewegungsvektorcodierung und -übertragung
H04N 19/517
Einfügen von Resynchronisations-Markern in den Bitstrom
H04N 19/68
Syntax-Aspekte in Bezug auf Videocodierung
H04N 19/70