Sachverhalte, bei denen im komprimierten Videosignal Zusatzinformationen vorgesehen sind und mit übertragen werden, z.B. Flags oder ergänzende Informationen zur Codierung ohne syntaktische Einzelheiten der Datenstruktur, digitale Wasserzeichen.
Codierungsparameter werden in der Regel bei der Übertragung in den Video-Einzel-Datenstrom mit aufgenommen. Diese Gruppe oder ihre Untergruppen sollten dann verwendet werden, wenn spezielle Einzelheiten bezüglich ihrer Einbettung in den zu übertragenden Datenstrom angegeben sind, z.B. ist die Komprimierung durch H04N 19/463 abgedeckt.
Bewegungsvektorcodierung und -übertragung | H04N 19/517 |
Einfügen von Resynchronisations-Markern in den Bitstrom | H04N 19/68 |
Syntax-Aspekte in Bezug auf Videocodierung | H04N 19/70 |