Die Erzeugung von stereoskopischen (oder Multi-View-) Bildern aus mindestens zwei Quellbildern, wobei die Inhalte beider Quellbilder im daraus resultierenden Mischbild sichtbar bleiben, d.h. die Erzeugung eines Bildes enthaltend die gewichtete Summe dieser beiden Quellbilder.
Die Wiedergabe von gemischten stereoskopischen Bildern oder von gemischten monoskopischen und stereoskopischen Bildern, z.B. ein auf einem monoskopischen Bildhintergrund überlagertes stereoskopisches Bild, wird in H04N 13/361 klassifiziert.
Einblendungen wie Untertitel und ähnliche grafische Bilder werden in H04N 13/183 klassifiziert.
Mischen von monoskopischen Fernsehbildsignalen | H04N 5/265 |