H04B 10/077

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Sachverhalt, bei dem mindestens ein Kommunikationsparameter durch Informationen eines zusätzlich zum Datensignal bereitgestellten Prüfsignals bestimmt wird. Das zusätzliche Signal kann beispielsweise auf dem Datensignal moduliert oder auf einer separaten Wellenlänge untergebracht werden.