G21J

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Vorrichtungen, die besonders zum Auslösen oder Erleichtern von unkontrollierbaren Spaltungs- oder Fusionsreaktionen von Atomen der Vorrichtungen ausgebildet sind und die die dabei erzeugte, explosive Energie in ein Gebiet außerhalb der Vorrichtungen abgeben.

Die friedliche oder kriegerische Nutzung dieser Vorrichtungen.

Anordnungen zum Nachweisen von Kernsprengstoffen.

Querverweise

Informative Querverweise

chemische Sprengstoffe
C06B
Verfahren zur Anregung der Produktion von Öl, Gas, Wasser, löslichen oder schmelzbaren Materialien oder einer Aufschlämmung mineralischer Rohstoffe aus Bohrlöchern durch die Benutzung von Sprengstoff
E21B 43/263
konventionelle Sprengstoffvorrichtungen
F42B
So genannte „dirty bombs“, bei denen konventionelle Sprengstoffe benutzt werden um radioaktive Substanzen abzugeben
F42B 12/46
Individuelle Messvorrichtungen können als Messvorrichtung an sich klassifiziert werden
G01
Analogrechner zur Simulation von Kernexplosionen
G06G 7/54
Kontrollierte Fusionsreaktoren
G21B
Kontrollierte Kernspaltungsreaktoren
G21C
Kernkraftwerke
G21D

Glossar

Unkontrollierbare Reaktion

Jede Spaltung- oder Fusionsreaktion, bei der Initiatoren (z.B. Neutronen bei der Kernspaltung) in einer größeren Anzahl als benötigt produziert werden, um eine Kettenreaktion aufrechtzuerhalten und bei denen es keinen Mechanismus gibt um die Reaktion gezielt abzubremsen, z.B. ein Kernkraftwerk, bei dem der Betreiber einfach entschieden oder versäumt hat die Reaktion zu moderieren, ist keine Kernsprengstoffvorrichtung im Sinne dieser Unterklasse.

Synonyme und Stichwörter

Synonyme

  • Thermonukleare Bombe
  • Wasserstoffbombe
  • H-Bombe
  • Fusionsbombe

In Patentdokumenten werden die Begriffe "A-Bombe" und "Atombombe" oft als überholte Synonyme für "Kernspaltungsbombe" verwendet.