G21F

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Abschirmungen, gekennzeichnet durch die Materialzusammensetzung.

Abschirmungen, gekennzeichnet durch die Gestalt, z.B. Körner, oder Form des Stoffes.

Ortsbewegliche, abgeschirmte Behälter.

Abgeschirmte Zellen oder Räume.

Behandlung von radioaktiv verseuchtem Material; Entseuchungseinrichtungen hierfür.

Querverweise

Einschränkende Querverweise

Diese Klassifikationsstelle umfasst nicht:
Verwendung von Kosmetika oder ähnlichen Zubereitungen, welche für sich genommen bereits in A61K 8/00 klassifiziert werden, mit direktem Hautkontakt (d.h. als lokal aufzutragende Mittel) zum Schutz gegen Röntgen- oder andere schädliche Strahlen
A61Q 17/04
Strahlenschutz in Raumfahrzeugen
B64G 1/54
Mit einem Reaktor baulich vereinigte Abschirmungen
G21C 11/00
Gefäße, Behälter oder Abschirmungen, welche mit Röntgenröhren in Verbindung stehen
H01J 35/16
Röntgengeräte mit Röntgenröhren; bauliche Einzelheiten davon; Steuerung dafür; Schaltungen dafür
H05G 1/00, H05G 1/02, H05G 1/30
Geräte oder Verfahren zur Erzeugung von Röntgenstrahlung ohne Röntgenröhren, z.B. durch Erzeugung eines Plasmas
H05G 2/00

Nichteinschränkende Querverweise in anwendungsorientierte Klassifikationsstellen

Geräte zur Strahlendiagnose, z.B. verbunden mit Einrichtungen zur Strahlentherapie; Anwendung oder Anpassung von Sicherheitsmitteln dafür
A61B 6/10
Verabreichung radioaktiver Stoffe an oder in den Körper; Schutzvorrichtungen für Fluidvorratsbehälter, z.B. Schutzvorrichtungen für Spritzen
A61M 36/08

Informative Querverweise

Verabreichung radioaktiver Stoffe an oder in den Körper
A61M 36/00
Sicherheitsvorrichtungen in Verbindung mit oder besonders ausgelegt für Manipulatoren
B25J 19/00
Röntgentechnik allgemein
H05G