Einrichtungen in Fahrzeugen oder am Boden zur Steuerung oder Regelung von Straßenfahrzeugen innerhalb einer Verkehrsumgebung, z.B. Anti-Kollisions-Systeme.
Steuerung von Verkehrssignalen.
Verkehrsampeln an sich.
Fahrzeugspositionsüberwachung für das
Flottenmanagement.
Management von Passagierfahrzeugen, die nach einem festen Zeitplan verkehren, z.B. Busse, Züge oder Straßenbahnen.
Anzeige von freien Plätzen in Parkbereichen.
Kolonnenbildung, d.h. die Steuerung oder Regelung der Aufnahme und Abgabe von Fahrzeugen zu oder von einer
Kolonne
(ein Synonym für
" Konvoi",
siehe Glossar). Das umfasst die Organisation von Fahrzeugen innerhalb von
Kolonnen
einschließlich eines Informationsaustauschs zwischen dem Steuer- oder Regelsystem und den Fahrzeugen, d.h. der Anzahl von Fahrzeugen, die Zulassung oder Ablehnung neuer Fahrzeuge in einer
Kolonne
und die Festlegung des Ortes, an dem das neue Fahrzeug in die
Kolonne
eingefügt wird.
Die Gruppe
B60W 30/00
umfasst Antriebs-Steuerungssysteme unter Verwendung einer gemeinsamen Steuerung oder Regelung von Fahrzeuguntereinheiten für von Personen gesteuerte Straßenfahrzeuge, wobei die Steuerung oder Regelung Einzelfahrzeuge steuert oder regelt. Beispiele sind: Antriebs-Steuerungs- bzw. Regelungssysteme für das Vorausberechnen oder Vermeiden einer wahrscheinlichen oder drohenden Kollision außer durch Steuerung oder Regelung einer speziellen Untereinheit, umfasst von der Gruppe
B60W 30/08;
Fahrtregler, die von der Gruppe
B60W 30/14
umfasst sind; die Steuerung oder Regelung des Abstands zwischen Fahrzeugen, z.B. das Halten eines Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug, umfasst von
B60W 30/16.
Diese Gruppe umfasst Verkehrsampeln an sich (unter
G08G 1/095).
Mechanische Aspekte von Leuchten für feste Installationen sind von der Gruppe
F21S 8/00
umfasst, Reklame- oder Anzeigemittel auf Straßen von der Gruppe
G09F 19/22,
Schaltungsanordnungen für elektrische Lichtquellen allgemein sind von der Gruppe
H05B 47/00 umfasst.
Anordnung von Wegweisern oder Verkehrszeichen
| E01F 9/00 |
Erheben von Straßenbenutzungs-/Mautgebühren [road pricing] oder von Verkehrsbelastungs-/Staugebühren [congestion charging] für Fahrzeuge oder Fahrzeugbenutzer
| G07B 15/06 |
Sicherheitseinrichtungen für Regelungen oder Steuerungen von Antriebseinheiten, besonders angepasst an oder angeordnet in Fahrzeugen
| B60K 28/00 |
Vorrichtungen am Fahrzeug für die selbsttätige Steuerung oder Regelung der Fahrzeuggeschwindigkeit
| B60K 31/00 |
Anordnungen oder Anpassungen von optischen Signal- oder Beleuchtungsvorrichtungen
| B60Q 1/00 |
Anordnungen von optischen Beobachtungsvorrichtungen für Autos
| B60R 1/00 |
Anordnungen oder Ausrüstungen bei Fahrzeugen zum Schutz vor oder zur Verhütung von Verletzungen bei Fahrzeuginsassen oder Fußgängern im Falle von Unfällen oder anderen Gefahren im Verkehr
| B60R 21/00 |
Fahrzeugausrüstung zum Verhindern oder Anzeigen von unbefugter Inbetriebnahme oder Diebstahl von Fahrzeugen
| B60R 25/00 |
Bremsanlage für Fahrzeuge
| B60T |
Antriebs-Steuerungssysteme von Straßenfahrzeugen zum Vorausberechnen oder Vermeiden wahrscheinlicher oder drohender Kollision außer durch Steuerung oder Regelung einer speziellen Untereinheit
| B60W 30/08 |
Fahrtregler für Straßenfahrzeuge
| B60W 30/14 |
Steuerung oder Regelung des Abstandes zwischen Straßenfahrzeugen, z.B. Halten eines Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug
| B60W 30/16 |
Lenkbetätigungen
| B62D 1/00 |
Leuchten, die zum Befestigen bestimmt sind
| F21S 8/00 |
Registrieren oder Anzeigen des Arbeitens von Fahrzeugen
| G07C 5/00 |
Parkuhren
| G07F 17/24 |
Reklame- oder Anzeigemittel auf Straßen
| G09F 19/22 |
Schaltungsanordnungen für elektrische Lichtquellen allgemein
| H05B 47/00 |