Verkehrsregelung; Verkehrsüberwachung.
Identifizierung von Verkehrssündern.
Anti-Kollisions-Systeme.
Navigationssysteme, bei denen die Berechnung der Navigationsroute die Verkehrssituation berücksichtigt. Die Berechnung der Navigationsroute kann an Bord oder außerhalb des Fahrzeugs ausgeführt werden.
Unterklasse
G08G
umfasst Einrichtungen in Land-, Wasser-, Luft- oder Raumfahrzeugen oder am Boden zur Steuerung oder Regelung von Straßenfahrzeugen, von Wasserfahrzeugen oder Luftfahrzeugen innerhalb einer Verkehrsumgebung, z.B. Anti-Kollisions-Systeme.
Diese Unterklasse umfasst nicht Einrichtungen zur Steuerung oder Regelung des Standortes, des Kurses, der Höhe oder der Lage von Land-, Wasser-, Luft- oder Raumfahrzeugen, die nicht spezifisch für die Verkehrsumgebung sind, z.B. Autopiloten, unbemannte Fahrzeuge, welche von der Gruppe
G05D 1/00 umfasst sind.
Radar- oder vergleichbare Systeme, Sonarsysteme oder Lidarsysteme, besonders ausgebildet für die Verkehrssteuerung oder -regelung oder Anti-Kollisions-Systeme, sind von speziellen Gruppen der Unterklasse
G01S
umfasst (siehe unten).
Leiten des Eisenbahnverkehrs, Sicherungstechnik für den Eisenbahnverkehr
| B61L |
Radar- oder vergleichbare Systeme, Sonarsysteme oder Lidarsysteme, besonders ausgebildet für die Verkehrsregelung | G01S 13/91, G01S 15/88, G01S 17/88 |
Radar- oder vergleichbare Systeme, Sonarsysteme oder Lidarsysteme, besonders ausgebildet für Anti-Kollisions-Zwecke
| G01S 13/93, G01S 15/93, G01S 17/93 |
Steuerung oder Regelung des Standortes, des Kurses, der Höhe oder der Lage von Land-, Wasser-, Luft- oder Raumfahrzeugen, die nicht spezifisch für die Verkehrsumgebung ist, z.B. Autopiloten
| G05D 1/00 |
Navigation, d.h. Bestimmung des Standortes oder des Kurses von Landfahrzeugen, Schiffen, Luftfahrzeugen oder Raumfahrzeugen
| G01C 21/00 |
Kombinierte Instrumente, die mehr als einen Navigationswert anzeigen
| G01C 23/00 |
Head-up Displays
| G02B 27/01 |
Mustererkennung
| G06F 18/00 |
Bildanalyse
| G06T 7/00 |
Anordnungen zum Erkennen oder Verstehen von Bildern [Image Recognition, Image Understanding] oder Videos [Video Recognition, Video Understanding]
| G06V 10/00 |
Szenen; szenenspezifische Elemente
| G06V 20/00 |
Landkarten, Leitwegdarstellungen
| G09B 29/00 |
Dienste, die den Standort der Benutzer oder der Endgeräte verwenden, besonders ausgebildet für drahtlose Kommunikationsnetze
| H04W 4/02 |
Flotte |
bezeichnet (Land-, Wasser-, Luft- oder Raum-) Fahrzeuge, die zu einer Gruppe für einen besonderen Zweck gehören und durch eine gemeinsame Zentralstation überwacht werden
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