G06V 40/16

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Erfassung, Lokalisierung, Darstellung und Erkennung des Gesichts oder von Gesichtspartien.

Erfassung mehrerer Gesichter in einem Bild oder Video, z.B. für Videokonferenzen.

Merkmalsextraktion auf der Grundlage des Gesichtsbildes als Ganzes, z.B. ganzheitliche Merkmale wie die Farbe der Gesichtsregion, Eigengesichter [Eigenfaces], Fishergesichter [Fisherfaces] usw., oder auf der Grundlage von Gesichtspartien, z.B. lokalen Merkmalen wie Gesichtsbestandteilen (Augen, Nase usw.) bzw. ihrer geometrischen Konfiguration.

Erkennen der Verdeckung von Gesichtern.

Erkennen von Ethnie, Geschlecht und Alter anhand von Gesichtsmerkmalen (z.B. Hautfalten).

Erkennen von Gesichtsausdrücken, z.B. statische oder dynamische Ausdrücke.

Täuschung der Gesichtserkennung unter Verwendung eines Bildes des Gesichts [Spoof-by-picture].

Erkennen von Gesichtern anhand verschiedener Aufnahmemodalitäten, z.B. Infrarotbilder (Wärmebilder), oder deren Kombination.

Erkennen der Gesichtshaut anhand von Hauteigenschaften, z.B. der Hautfarbe.

Beispiele

Bildreferenz:G06V0040160000_0



In einem Bild erfasste Gesichter.

Bildreferenz:G06V0040160000_1



Erfassung eines Gesichts in 3D mit Hilfe eines Smartphones.

Querverweise

Informative Querverweise

Erkennen von dreidimensionalen [3D] Objekten in Szenen
G06V 20/64
Erkennen von menschlichen oder tierischen Körpern in Bildern oder Videos, z.B. Fahrzeuginsassen oder Fußgänger; Körperteile, z.B. Hände
G06V 40/10
Erkennen von Fingerabdrücken oder Handabdrücken in Bildern oder Videos
G06V 40/12
Erkennen von Merkmalen der Augen in Bildern oder Videos, z.B. der Iris
G06V 40/18
multimodale Biometrie, z.B. die Kombination von Informationen aus verschiedenen biometrischen Modalitäten
G06V 40/70

Spezielle Klassifizierungsregeln

Die Erkennung anhand von Iris- Mustern des Auges wird in die Gruppe G06V 40/18 klassifiziert. Wenn die technischen Aspekte eines Dokuments Aspekte umfassen, die sowohl für die Gesichts- als auch für die Iriserkennung relevant sind, werden beide Aspekte in die Gruppen G06V 40/16 und G06V 40/18 klassifiziert.

Verfahren zur Erkennung von Fälschungen bei der Gesichtserkennung, z.B. der Täuschung unter Verwendung eines Bildes [Spoof-by-Picture], werden in die Gruppen G06V 40/16 und G06V 40/40 klassifiziert.

Verfahren zur Gesichtserkennung unter Verwendung von 3D-Modellen werden ebenfalls in die Gruppe G06V 20/64 klassifiziert.

Glossar

Eigengesicht [Eigenface]

Darstellung von Gesichtern mit Hilfe einer Hauptkomponentenanalyse in einem hochdimensionalen Raum, der aus Bildern von Gesichtern erstellt wird. Die Eigenvektoren der Darstellung werden aus der Kovarianzmatrix der in diesem hochdimensionalen Vektorraum berechneten Wahrscheinlichkeitsverteilung abgeleitet.

Fishergesicht [Fisherface]

Lineare Diskriminanzanalyse ( LDA), angewandt auf eine mehrdimensionale räumliche Repräsentation, die aus einer Menge von Gesichtsbildern erstellt wird, was zu einer Menge von Basisvektoren führt, die diesen Raum definieren.

Frontale Gesichtserkennung

Bilder von Gesichtern werden in der Regel aufgenommen, indem eine Kamera vor der Person platziert wird, die aufgefordert wird, in die Kamera zu schauen, während das Bild aufgenommen wird.

Beleuchtungsinvariante Erkennung

Erkennung, die unempfindlich gegenüber Veränderungen der Lichtverhältnisse ist.

Multiview-Gesichtserkennung [Multiview Face Recognition]

verwendet eine Reihe von Bildern von jedem Gesicht in verschiedenen Posen, um mehrere Ansichten für jedes Gesicht zu erfassen.

Poseninvariante Erkennung [pose-invariant recognition]

Erkennung, die unempfindlich gegenüber Änderungen der Körperhaltung ist.