G06V 20/17

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Erkennung von Mustern, die verschiedenen Bildstrukturen (z.B. Objekten) in Luftbildern oder Videos entsprechen, die von Flugzeugen, Hubschraubern, unbemannten Luftfahrzeugen [ UAV] oder Drohnen, Ballons usw. aufgenommen wurden.

Kategorisierung von menschengemachten Objekten / Zielobjekten in Luftbildern oder Videoaufnahmen.

Erfassung von Vegetation oder Überwachung des Kronendachwachstums in Luftbildern oder Videoaufnahmen.

3D-Vermessung von von Menschenhand geschaffenen Objekten wie z.B. Gebäudedächern, wobei die Szene aus Flugzeugen oder von Drohnen aufgenommen wird.

Inspektion von Gebäuden oder anderen vom Menschen geschaffenen Objekten, z.B. Klassifizierung von Schäden, wobei die Szene aus Flugzeugen oder mit Drohnen aufgenommen wird.

Erkennung von fliegenden Objekten, wie Insekten oder Vögeln, auf Bildern oder Videos, die von Drohnen aufgenommen wurden.

Erkennung oder Überwachung der Aktivität militärischer Ziele in Luftbildern oder Videos, die von Flugzeugen, Hubschraubern, unbemannten Luftfahrzeugen [ UAV], Drohnen oder Ballons aufgenommen wurden.

Beispiele

Bildreferenz:G06V0020170000_0



Erkennen und Beurteilen von Gebäudeschäden mit Hilfe einer Drohne.

Bildreferenz:G06V0020170000_1



Bestimmung der Oberfläche von Dächern mit Hilfe unbemannter Luftfahrzeuge [ UAV].

Querverweise

Informative Querverweise

Erkennung von Mustern und Verstehen von Bildern in terrestrischen Szenen, die von Satelliten aus aufgenommen wurden
G06V 20/13
Erkennen von dreidimensionalen [3D] Objekten in Szenen
G06V 20/64
Erkennen von technischen Zeichnungen und geografischen Karten
G06V 30/422
Fotogrammmetrie oder Videogrammmetrie, z.B. Stereogrammmetrie; Fotografische Vermessung
G01C 11/00
Radar- oder analoge Systeme, besonders ausgebildet für die Kartierung oder Bildgebung
G01S 13/89
Lidar-Systeme, besonders ausgebildet für die Kartierung oder Bildgebung
G01S 17/89
Wiederauffinden von Einzelbilddaten
G06F 16/50
Wiederauffinden von Videodaten
G06F 16/70
Segmentierung für die allgemeine Bildverarbeitung
G06T 7/10
Bewegungsanalyse in Bildern
G06T 7/20

Spezielle Klassifizierungsregeln

Diese Gruppe umfasst Verfahren, die speziell für Luftbilder oder Videoaufnahmen aus Flugzeugen, Hubschraubern, unbemannten Luftfahrzeugen [ UAVs], Ballons usw. ausgebildet sind.

Die Erkennung von Mustern in Satellitenbildern oder -videos der Fernerkundung fällt unter die Gruppe G06V 20/13. Der Unterschied zwischen diesen beiden Gruppen liegt in der Art der Bildaufnahme. Die Bild- oder Videoverfahren der Gruppe G06V 20/17 beziehen sich auf perspektivische (Tiefen-)Informationen, während sich die Verfahren der Gruppe G06V 20/13 auf von Satelliten aufgenommene Bilder beziehen, die keine perspektivischen (Tiefen-)Informationen enthalten.

Glossar

Luftbilder

Bilder, die von einem Flugzeug oder einem anderen Flugobjekt aus aufgenommen werden (z.B. Flugzeuge, Hubschrauber, UAVs, Ballons usw.).

Fernerkundung

Verfahren zur Erfassung und Überwachung der physikalischen Eigenschaften eines Gebiets durch Messung der reflektierten und emittierten Strahlung von einem Satelliten oder Flugzeug aus.

UAV

unbemanntes Luftfahrzeug [Unmanned Aerial Vehicle].