Erkennung von Mustern, die verschiedenen Bildstrukturen (z.B. Objekten) in Luftbildern oder Videos entsprechen, die von Flugzeugen, Hubschraubern, unbemannten Luftfahrzeugen [ UAV] oder Drohnen, Ballons usw. aufgenommen wurden.
Kategorisierung von menschengemachten Objekten / Zielobjekten in Luftbildern oder Videoaufnahmen.
Erfassung von Vegetation oder Überwachung des Kronendachwachstums in Luftbildern oder Videoaufnahmen.
3D-Vermessung von von Menschenhand geschaffenen Objekten wie z.B. Gebäudedächern, wobei die Szene aus Flugzeugen oder von Drohnen aufgenommen wird.
Inspektion von Gebäuden oder anderen vom Menschen geschaffenen Objekten, z.B. Klassifizierung von Schäden, wobei die Szene aus Flugzeugen oder mit Drohnen aufgenommen wird.
Erkennung von fliegenden Objekten, wie Insekten oder Vögeln, auf Bildern oder Videos, die von Drohnen aufgenommen wurden.
Erkennung oder Überwachung der Aktivität militärischer Ziele in Luftbildern oder Videos, die von Flugzeugen, Hubschraubern, unbemannten Luftfahrzeugen [ UAV], Drohnen oder Ballons aufgenommen wurden.
Beispiele
Erkennen und Beurteilen von Gebäudeschäden mit Hilfe einer Drohne.
Bestimmung der Oberfläche von Dächern mit Hilfe unbemannter Luftfahrzeuge [ UAV].
Erkennung von Mustern und Verstehen von Bildern in terrestrischen Szenen, die von Satelliten aus aufgenommen wurden | G06V 20/13 |
Erkennen von dreidimensionalen [3D] Objekten in Szenen | G06V 20/64 |
Erkennen von technischen Zeichnungen und geografischen Karten | G06V 30/422 |
Fotogrammmetrie oder Videogrammmetrie, z.B. Stereogrammmetrie; Fotografische Vermessung | G01C 11/00 |
Radar- oder analoge Systeme, besonders ausgebildet für die Kartierung oder Bildgebung | G01S 13/89 |
Lidar-Systeme, besonders ausgebildet für die Kartierung oder Bildgebung | G01S 17/89 |
Wiederauffinden von Einzelbilddaten | G06F 16/50 |
Wiederauffinden von Videodaten | G06F 16/70 |
Segmentierung für die allgemeine Bildverarbeitung | G06T 7/10 |
Bewegungsanalyse in Bildern | G06T 7/20 |
Diese Gruppe umfasst Verfahren, die speziell für Luftbilder oder Videoaufnahmen aus Flugzeugen, Hubschraubern, unbemannten Luftfahrzeugen [ UAVs], Ballons usw. ausgebildet sind.
Die Erkennung von Mustern in Satellitenbildern oder -videos der Fernerkundung fällt unter die Gruppe G06V 20/13. Der Unterschied zwischen diesen beiden Gruppen liegt in der Art der Bildaufnahme. Die Bild- oder Videoverfahren der Gruppe G06V 20/17 beziehen sich auf perspektivische (Tiefen-)Informationen, während sich die Verfahren der Gruppe G06V 20/13 auf von Satelliten aufgenommene Bilder beziehen, die keine perspektivischen (Tiefen-)Informationen enthalten.