Erkennung von Mustern, die verschiedenen Bildstrukturen (z.B. Objekten) in Satellitenbildern oder -videos der Fernerkundung entsprechen, z.B. optische Daten (Bilder oder Videos), GPS-, Radar-, LIDAR-Messdaten oder deren Kombination.
Objekterfassung, Ableitung hyperspektraler Signaturen von Objekten in Satellitenbildern.
Kategorisierung von menschengemachten Objekten / Zielobjekten in Satellitenbildern.
Erfassung von Vegetation oder Überwachung des Kronendachwachstums in Satellitenbildern.
Erfassung von Wolken und Segmentierung von Wolkenmasken in Satellitenbildern.
3D-Vermessung von menschengemachten Objekten, wie z.B. Gebäudedächern, in Satellitenbildern.
Ermittlung von Veränderungen, z.B. Bewertung des Einflusses von Naturkatastrophen, Auftreten neuer Objekte (Anomalien) vor einem bekannten Hintergrund in Satellitenbildern.
Überwachung der Wetterbedingungen durch Bild- oder Videoanalyse von Satellitenbildern.
Beispiele
Automatische Klassifizierung von Objekten in Satellitenbildern.
Erkennung von Mustern und Verstehen von Bildern in terrestrischen Szenen, die von Flugzeugen oder Drohnen aufgenommen wurden | G06V 20/17 |
Erkennen von dreidimensionalen [3D] Objekten in Szenen | G06V 20/64 |
Erkennen von technischen Zeichnungen und geografischen Karten | G06V 30/422 |
Navigation | G01C 21/00 |
Systeme, die die Reflexion oder Wiederausstrahlung von Funkwellen anwenden, z.B. Radarsysteme | G01S 13/00 |
Systeme, bei denen die Reflexion oder Wiederausstrahlung elektromagnetischer Wellen außer Funkwellen verwendet werden, z.B. Lidarsysteme | G01S 17/00 |
Satellitengestützte Funkbaken-Standortbestimmungssysteme, z.B. GPS | G01S 19/00 |
Wiederauffinden von Einzelbilddaten | G06F 16/50 |
Wiederauffinden von Videodaten | G06F 16/70 |
Segmentierung für die allgemeine Bildverarbeitung | G06T 7/10 |
Bewegungsanalyse in Bildern | G06T 7/20 |
Diese Gruppe umfasst Verfahren, die speziell für Satellitenbilder oder -videos der Fernerkundung ausgebildet sind. Die Erkennung von Mustern in Luftbildern oder Videos, die von Flugzeugen, Hubschraubern, unbemannten Luftfahrzeugen ( UAVs), Ballons usw. aufgenommen wurden, wird in die Gruppe G06V 20/17 klassifiziert. Der Unterschied zwischen diesen beiden Gruppen besteht darin, wie die Bilder aufgenommen werden. Den Bild- oder Videoverfahren der Gruppe G06V 20/13 fehlt die perspektivische Information (Tiefe), während die Bilder der Gruppe G06V 20/17, die von Flugzeugen, Hubschraubern, unbemannten Luftfahrzeugen [ UAV] usw. aufgenommen wurden, die perspektivische Information (Tiefe) enthalten.