G06V 20/13

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Erkennung von Mustern, die verschiedenen Bildstrukturen (z.B. Objekten) in Satellitenbildern oder -videos der Fernerkundung entsprechen, z.B. optische Daten (Bilder oder Videos), GPS-, Radar-, LIDAR-Messdaten oder deren Kombination.

Objekterfassung, Ableitung hyperspektraler Signaturen von Objekten in Satellitenbildern.

Kategorisierung von menschengemachten Objekten / Zielobjekten in Satellitenbildern.

Erfassung von Vegetation oder Überwachung des Kronendachwachstums in Satellitenbildern.

Erfassung von Wolken und Segmentierung von Wolkenmasken in Satellitenbildern.

3D-Vermessung von menschengemachten Objekten, wie z.B. Gebäudedächern, in Satellitenbildern.

Ermittlung von Veränderungen, z.B. Bewertung des Einflusses von Naturkatastrophen, Auftreten neuer Objekte (Anomalien) vor einem bekannten Hintergrund in Satellitenbildern.

Überwachung der Wetterbedingungen durch Bild- oder Videoanalyse von Satellitenbildern.

Beispiele

Bildreferenz:G06V0020130000_0



Automatische Klassifizierung von Objekten in Satellitenbildern.

Querverweise

Informative Querverweise

Erkennung von Mustern und Verstehen von Bildern in terrestrischen Szenen, die von Flugzeugen oder Drohnen aufgenommen wurden
G06V 20/17
Erkennen von dreidimensionalen [3D] Objekten in Szenen
G06V 20/64
Erkennen von technischen Zeichnungen und geografischen Karten
G06V 30/422
Navigation
G01C 21/00
Systeme, die die Reflexion oder Wiederausstrahlung von Funkwellen anwenden, z.B. Radarsysteme
G01S 13/00
Systeme, bei denen die Reflexion oder Wiederausstrahlung elektromagnetischer Wellen außer Funkwellen verwendet werden, z.B. Lidarsysteme
G01S 17/00
Satellitengestützte Funkbaken-Standortbestimmungssysteme, z.B. GPS
G01S 19/00
Wiederauffinden von Einzelbilddaten
G06F 16/50
Wiederauffinden von Videodaten
G06F 16/70
Segmentierung für die allgemeine Bildverarbeitung
G06T 7/10
Bewegungsanalyse in Bildern
G06T 7/20

Spezielle Klassifizierungsregeln

Diese Gruppe umfasst Verfahren, die speziell für Satellitenbilder oder -videos der Fernerkundung ausgebildet sind. Die Erkennung von Mustern in Luftbildern oder Videos, die von Flugzeugen, Hubschraubern, unbemannten Luftfahrzeugen ( UAVs), Ballons usw. aufgenommen wurden, wird in die Gruppe G06V 20/17 klassifiziert. Der Unterschied zwischen diesen beiden Gruppen besteht darin, wie die Bilder aufgenommen werden. Den Bild- oder Videoverfahren der Gruppe G06V 20/13 fehlt die perspektivische Information (Tiefe), während die Bilder der Gruppe G06V 20/17, die von Flugzeugen, Hubschraubern, unbemannten Luftfahrzeugen [ UAV] usw. aufgenommen wurden, die perspektivische Information (Tiefe) enthalten.

Glossar

hyperspektrales Bild

Bilder, bei denen für jedes Pixel ein kontinuierliches Spektrum gemessen wird. Im Allgemeinen wird die spektrale Auflösung in Nanometern oder Wellenzahlen angegeben.

Fernerkundung

Verfahren zur Erfassung und Überwachung der physikalischen Eigenschaften eines Gebiets durch Messung der reflektierten und emittierten Strahlung von einem Satelliten oder Flugzeug aus.