G06Q 90/00

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Systeme oder Verfahren, die keine bedeutsamen Datenverarbeitungsvorgänge betreffen und besonders für das Verwalten, Fördern oder Praktizieren von geschäftlichen, überwachenden oder vorhersagenden Aktivitäten ausgebildet sind, vorausgesetzt dass

Die folgenden Sachverhalte werden somit umfasst, jedoch ist diese Aufzählung nicht abschließend:

Spezielle Klassifizierungsregeln

Wenn Systeme oder Verfahren definitionsgemäß in diese Hauptgruppe klassifiziert werden, kann eine zusätzliche Klassifizierung in eine mit dieser am engsten verwandten Gruppe oder Unterklasse erfolgen, wenn die zusätzliche Klassifizierung Informationen über die Anwendung und das Einsatzgebiet der angemeldeten Systeme oder Verfahren bietet und diese für eine Recherche von Interesse sind. Eine derartige nicht zwingend erforderliche Klassifizierung sollte als „zusätzliche Information“ angegeben werden.