Datenverarbeitungssysteme oder -verfahren besonders ausgebildet für das Verwalten, Fördern oder Praktizieren von geschäftlichen und finanziellen Aktivitäten.
Systeme oder Verfahren welche keine bedeutsamen Datenverarbeitungsvorgänge beinhalten (siehe Definition für die Gruppe
G06Q 90/00)
und besonders für das Verwalten, Fördern oder Praktizieren von geschäftlichen und finanziellen Aktivitäten ausgebildet sind, vorausgesetzt dass
Es sind die besonderen für die Gruppe
G06Q 90/00 geltenden Klassifizierungsregeln zu beachten.