G06N 20/00

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Methoden oder Vorrichtungen, die einer Maschine (im weitesten Sinne) die Fähigkeit verleihen, sich entsprechend den von der Maschine gewonnenen Erfahrungen anzupassen oder weiterzuentwickeln. Unter einer Maschine im weitesten Sinne versteht man entweder eine “abstrakte Maschine” oder eine reale Maschine (d.h. ein Computer).

Beziehungen zu anderen Klassifikationsstellen

Wenn sich das maschinelle Lernen auf Lernverfahren in neuronalen Netzen bezieht, sollte die Klassifikation nur in Gruppe G06N 3/08 erfolgen.

Querverweise

Informative Querverweise

Selbstanpassende Steuerungs- oder Regelungssysteme
G05B 13/00
Rechenanlagen unter Verwendung neuronaler Netze
G06N 3/02
Rechenanlagen unter Verwendung wissensbasierter Modelle
G06N 5/00
Rechenanlagen unter Verwendung von Fuzzy-Logik
G06N 7/02
Erkennen oder Verstehen von Bildern oder Videos mit Hilfe von maschinellem Lernen
G06V 10/70, G06V 30/194
Bildverarbeitung unter Verwendung neuronaler Netzwerke
G06T 1/40
Spracherkennung unter Verwendung künstlicher neuronaler Netzwerke
G10L 15/16