G06F 12/02

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Adressierung oder Allokation;

Verlagerung.

Querverweise

Einschränkende Querverweise

Diese Klassifikationsstelle umfasst nicht:
Abfolge von Programmadressen
G06F 9/00
Anordnungen zur Adressenauswahl in einem digitalen Speicher
G11C 8/00