G05G 1/32

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Mittel, die im Falle eines Zusammenstosses oder anderen Unfalls die Möglichkeit des Pedalmechanismus oder seiner Verbindung zum Steuer- oder Regelglied minimieren, dem Nutzer Schaden, eine Verletzung, oder eine Beeinträchtigung zuzufügen.